Autonomes Fahren Menschen haften für ihre Maschinen

Lübeck · Bei Unfällen mit selbstfahrenden Autos soll der Halter des Wagens für Schäden aufkommen, finden die Justizminister. Das Gesetz sei für die neue Technik gut gerüstet. Doch wer verursacht einen Aufprall: der Fahrgast oder ein Computer?

 Ein Prototyp für autonomes Fahren in Aktion auf der Autobahn 81. (Archiv)

Ein Prototyp für autonomes Fahren in Aktion auf der Autobahn 81. (Archiv)

Foto: dpa/Daniel Naupold

Im Jahre 1909 ereignete sich eine kleine Revolution. Der Autohersteller Opel brachte den Doktorwagen auf den Markt. Das Fahrzeug mit acht PS veränderte den Individualverkehr, weil es auch ohne Chauffeur leicht zu führen war. 1909, das ist auch das Jahr, aus dem die Regeln zur Haftung im Straßenverkehr stammen. Sie wurden aus der Tierhaltung übernommen: Für Schäden, die von einem Tier ausgehen, haftet dessen Besitzer. Weil man nicht genau wusste, wie mit den Autos umzugehen ist, entschied man sich für eine Analogie: Der Halter eines Autos haftet für die Schäden, die vom Fahrzeug ausgehen.