Aus für AfD-Meldeportal Datenschützer verbietet „Neutrale Schule“ in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin · Das AfD-Meldeportal „Neutrale Schule“ ist verboten worden. Die dort veröffentlichten Textpassagen, in denen Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot aufgefordert werden, müssen bis zum 20. September entfernt werden.

Aus für AfD-Meldeportal: Datenschützer verbietet „Neutrale Schule“ in MV
Foto: dpa/Markus Scholz

Das teilte der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller am Freitag in Schwerin mit. Er drohte mit der Verhängung eines Zwangsgeldes, sollte die Anweisung nicht befolgt werden.

Die AfD kündigte Widerspruch beim Verwaltungsgericht Schwerin an. Die Frist dafür beträgt vier Wochen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte sagte: „Es darf nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden.“ Der AfD-Landesverband erhebe in seinem Portal nicht nur personenbezogene Daten von Schülern, die eine Meldung verfassen, sondern sammele gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als spezielle Kategorie personenbezogener Daten stehe die politische Meinung jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz. Nach der Datenschutzgrundverordnung sei die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgehe, grundsätzlich untersagt.

Mit Blick auf die Rechte der Betroffenen wies Müller darauf hin, dass jeder von der AfD Auskunft darüber verlangen könne, ob ihn betreffende Daten verarbeitet wurden. „Ein formloses Schreiben genügt.“ Der AfD-Landesverband hatte das Meldeportal Anfang September gestartet, das es in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern gibt, darunter in Hamburg, Brandenburg und Berlin.

Der AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm sprach in einer Mitteilung von einer politischen Willkürentscheidung. Es werde versucht, einen Maulkorb zu erlassen, um mögliche Missstände an Schulen vertuschen zu können. Die politische Meinung der Lehrer interessiere die AfD nicht. Die AfD prüft nach Holms Worten auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Datenschutzbeauftragten.

(felt/dpa)
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