Gerichtsurteil Aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben

Sigmaringen · Ein 24-jähriger Mann aus Afghanistan hat nun doch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, obwohl er im vergangenen Jahr schon abgeschoben worden war. Ein Gericht hat ihn als Flüchtling anerkannt und damit den Behörden widersprochen.

 Haschmatullah F. im Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Haschmatullah F. im Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Foto: dpa/Thomas Warnack

Ein von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben. Die Bundesrepublik muss ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das bedeutet, dass Haschmatullah F. zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommt und in Deutschland arbeiten darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall des 24-Jährigen hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben und auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Dezember zurückgeholt wurde. Sein Asylgesuch wurde jedoch im Januar 2018 abgelehnt. Dagegen klagte er.

Das Gericht kam nach einer dreieinhalbstündigen Befragung am Donnerstag anders als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu der Überzeugung, dass die vorgebrachten Fluchtgründe glaubwürdig sind. F. hatte gesagt, er sei von den Taliban bedroht und beinahe umgebracht worden, weil er als Soldat mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe.

(wer/dpa)
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