Reform des „Aufstiegs-Bafög“ Berufliche Weiterbildung wird stärker gefördert

Berlin · Der Staat möchte berufliche Weiterbildungen stärker fördern. Dazu hat der Bundesrat jetzt eine Reform des „Aufstiegs-Bafögs“ verabschiedet. Mit der Reform werden unter anderem die Zuschüsse für Lehrgangs- und Lebenshaltungskosten erhöht.

 Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit sollen ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert werden. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einer Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs – dem früheren Meister-Bafög – zugestimmt. Wer sich zum Meister oder Fachwirt weiterbildet oder in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher macht, soll künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.

Die Reform sieht zudem vor, dass die Förderung künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher war das beschränkt auf eine Fortbildung. Der Weiterbildungsweg kann demnach künftig beispielsweise so aussehen: Vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk. Das entspreche dem Master im akademischen Bereich.

Die Reform des Aufstiegs-BAföGs komme genau zur richtigen Zeit, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). „Wenn wir im internationalen Wettbewerb und einer sich abschwächenden Wirtschaft weiter zur Weltspitze zählen wollen, brauchen wir die besten Köpfe in unseren Unternehmen.“

Vorgesehen ist außerdem eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten während einer Weiterbildung in Vollzeit. Laut Gesetzentwurf wird mit jährlichen Mehrkosten von rund 310 Millionen Euro gerechnet. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums wurden 2018 rund 167.000 Menschen mit Aufstiegs-BaföG gefördert. Am 1. August sollen die Neuregelungen in Kraft treten.

(c-st/dpa)
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