Hartz IV Armutsforscher fordert "kinderspezifischen Regelsatz"

Erfurt (RPO). Die Hartz-IV-Sätze für Kinder müssen nach Meinung des Kölner Armutsforschers Christoph Butterwegge neu geregelt werden. "Die Bundesregierung muss einen kinderspezifischen Regelsatz einführen", sagte Butterwegge der "Thüringer Allgemeinen".

Die Ergebnisse der Hartz-IV-Studie im Detail
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Foto: ddp

Die Hilfe für Kinder bei 60, 70 oder 80 Prozent der Erwachsenen festzulegen sei willkürlich, "der Gesetzgeber muss stattdessen den spezifischen Bedarfen der Kinder Rechnung tragen" - und diese könnte unter Umständen auch höher ausfallen als bei Erwachsenen.

Butterwegge sieht gute Chancen, dass die geltende Kinder-Regelung am Dienstag vom Bundessozialgericht in Kassel gekippt wird. "Dann stehen die Chancen wiederum gut, dass auch vom Bundesverfassungsgericht in das gesamte Regelwerk von Hartz IV juristisch eingegriffen wird", schließlich sei die Armut von Kindern seit dem Start der Arbeitsmarktreform im Januar 2005 in Deutschland erheblich gestiegen.

Das Bundessozialgericht entscheidet am Dienstag darüber, ob der geltende Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre zur Deckung ihres Existenzminimums ausreicht.

(AP)
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