Pro NRW ARD muss fremdenfeindlichen Spot nicht senden
Berlin · Ein Gericht hatte entschieden, dass die ARD einen fremdenfeindlichen Wahlspot der Splitterpartei Pro NRW nicht senden muss. Die Partei reichte einen neuen Spot ein. Laut dem Sender RBB ist dieser rechtlich nicht zu beanstanden.
Pro NRW hatte gegen den Sender RBB geklagt, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert. Den Richtern zufolge verstößt der eusprüngliche Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Die Partei legte am Montag dem RBB einen veränderten Wahlkampfspot vor. Dieser sei rein rechtlich nicht zu beanstanden und werde deshalb gezeigt, sagte ein Sprecher des RBB.
Der ursprüngliche Film hatte Aussagen enthalten, dass Ausländer - vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma - generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, erläuterte ein Justizsprecher.