PflegekostenKabinett beschließt Steuererleichterung
Berlin (KNA). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen beschlossen. Künftig sollen jährlich bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten von der Steuer absetzbar sein, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Die Regelung gelte rückwirkend zum 1. Januar 2006. Bislang konnten pro Jahr nur 3.000 Euro für Betreuung und Pflege geltend gemacht werden.