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Jörg Nobis Anzeige gegen AfD-Fraktionschef wegen "Hochofen"-Tweet

Kiel · Mit einem Twitter-Eintrag hat sich Schleswig-Holsteins AfD-Fraktionschef Jörg Nobis eine Anzeige eingehandelt - und im Kieler Landtag große Entrüstung ausgelöst. Politiker anderer Parteien warfen ihm vor, er habe sich menschenverachtend geäußert.

 Politiker anderer Parteien werfen Jörg Nebus vor, er habe sich menschenverachtend geäußert.

Politiker anderer Parteien werfen Jörg Nebus vor, er habe sich menschenverachtend geäußert.

Foto: Markus Scholz/dpa

Nobis hatte getwittert, er sei für Neuwahlen. Dann folgte: "Afd 16 und SPD 16 und Mutti weg...Dann fahren wir gemeinsam den #schulzzug in den Hochofen." Politiker von CDU, SPD, Grünen und FDP kritisierten diese Äußerung scharf.

Parlamentsvizepräsident Rasmus Andresen (Grüne) teilte mit, er habe Nobis wegen Volksverhetzung angezeigt. "Die provozierenden Äußerungen des AfD-Abgeordneten Jörg Nobis stellen bewusst gedankliche Verknüpfungen dar, die politisch völlig inakzeptabel sind", befand Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU).

"Die AfD zeigt erneut ihr wahres Gesicht"

"Das ist ein ekelhafter, volksverhetzender und menschenverachtender Tweet", sagte der Kieler SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. CDU-Fraktionschef Tobias Koch urteilte: "Erneut zeigt die AfD ihr wahres Gesicht und äußert sich geschmacklos und menschenverachtend."

Nobis sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf seinen Tweet: "Da habe ich weder an die Person Martin Schulz noch an andere Menschen gedacht." Aus seiner Sicht sei dadurch, dass SPD-Chef Schulz zwischenzeitlich sein Versprechen gebrochen habe, nie in ein Kabinett Merkel zu gehen, der "Schulz-Zug" völlig entgleist.

Damit habe er in dem "Zug" Schrott gesehen. Da er im Ruhrgebiet inmitten von Hochöfen aufgewachsen und dazu noch Ingenieur sei, denke er bei Hochöfen nur an Stahlschmelzen von Schrott. Da habe er gedacht: "Der Schulz-Zug geht dann jetzt in den Hochofen."

UPDATE: Am Dienstag, 6. März 2018, teilte die Kieler Staatsanwaltschaft mit, dass die Behörde kein Ermittlungsverfahren gegen Nobis einleite, weil die Twitter-Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle (Quelle: dpa).

(gaa)
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