Asylaffäre Anwalt der Bremer Ex-Bamf-Chefin weist Vorwürfe zurück

Berlin · In der Asylaffäre hat sich der Anwalt der Bremer Ex-Bamf-Chefin zu Wort gemeldet. Seine Mandantin werde von ihren eigenen Vorgesetzten und den Medien vorverurteilt, sagte er. Auch den Vorwurf der Bestechlichkeit weist er zurück.

 Die Außenstelle des Bamf in Bremen.

Die Außenstelle des Bamf in Bremen.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Es gehe nicht an, dass "diejenigen, die zur Fürsorge aufgerufen sind, nämlich ihre Vorgesetzten bis hin zum Minister, jetzt Vorwürfe erheben, ohne ihr rechtliches Gehör gewährt zu haben", kritisierte Erich Joester im Gespräch mit Radio Bremen und NDR sowie der "Süddeutschen Zeitung".

Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies Joester zurück. Seine Mandantin habe nie Geld angenommen. Die Vorwürfe seien "Unsinn". Weder habe sie Vorteile angenommen, noch habe sie Geld an Anwälte angewiesen, die dafür Asylsuchende gezielt nach Bremen gebracht haben sollen. Dies lasse sich belegen, sagte der Anwalt. Die Verfahren seien vielmehr aus Gründen der Überlastung anderer Außenstellen und mit Wissen der Zentrale des Bamf in Nürnberg nach Bremen verlegt worden.

Den von der Innenrevision des Bamf erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester "ein Stück aus dem Tollhaus". Das Vier-Augen-Prinzip sei von der Bamf-Zentrale erst am 1. September 2017 eingeführt worden. Die von der Innenrevision des Bamf überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.

"Wie kann man jemanden vorwerfen, eine Vorschrift missachtet zu haben, wenn es diese Vorschrift noch gar nicht gab?", sagte Joester. Der Vorwurf sei also "absurd", zumal sich ausgerechnet seine Mandantin für das Vier-Augen-Prinzip eingesetzt habe.

Auf Anfrage von Radio Bremen, NDR und "Süddeutscher Zeitung" nahmen zunächst weder das Bamf in Nürnberg noch das Bundesinnenministerium zu der Kritik des Anwalts Stellung.

Gegen Ulrike B. läuft bei der Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren. Sie soll mit insbesondere mit einem Anwalt aus Hildesheim zusammengearbeitet und unrechtmäßig Asylbescheide ausgestellt haben.

Auch der Anwalt von Irfan C. wies die Vorwürfe zurück. Dass Ulrike B. viele der betroffenen Asylanträge mangels Zuständigkeit gar nicht hätte bearbeiten dürfen, sei "haltlos", sagte Henning Sonnenberg. Seinen Angaben zufolge gab es einen Erlass der Bamf-Zentrale in Nürnberg, wonach die Bremer Außenstelle - zumindest zeitweise - auch für die Bearbeitung von Asylanträgen aus Teilen von Niedersachsen zuständig war. Bestätigt wurde dieses Verfahren auif Anfrage von Radio Bremen, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven.

Flüchtlinge aus dem Landkreis Cuxhaven seien deswegen zumindest im Jahr 2015 zur Antragstellung nach Bremen gebracht worden. Für den Transport seien von den jeweils zuständigen Kommunen Busse gechartert worden. Dass Anwälte Flüchtlinge busweise nach Bremen gebracht hätten, um dort ihre Anträge bearbeiten zu lassen, sei daher eine "Räuberpistole", sagte Sonnerberg.

(das/AFP)
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