Antisemitismus in Deutschland Bundesregierung will Anlaufstellen für antisemitische Vorfälle schaffen

Berlin · Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung will auch gegen nicht strafbare Taten wie Pöbeleien, Schmierereien und Anfeindungen vorgehen.

 Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein (Archiv).

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein (Archiv).

Foto: dpa/Britta Pedersen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat sich über den Vorfall in Bonn, bei dem einem israelischen Professor aus den USA die Kippa vom Kopf geschlagen worden war,  „zutiefst empört“ gezeigt. „Ich erwarte, dass gegen den mutmaßlichen palästinensischen Täter nun rasch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird“, sagte Klein unserer Redaktion.  „Wir müssen zeigen, dass jede Form von Antisemitismus in Deutschland sofort sanktioniert wird.“  Dass die Tat offenbar von einem Menschen ausgegangen sei, der schon lange in Deutschland lebe, erfülle ihn mit besonderer Sorge, sagte Klein. „Wir dürfen bei unseren Anstrengungen in der Integrationsarbeit nicht nachlassen. Ich begrüße es, dass sich die Polizei für die Verwechslung von Opfer und Täter entschuldigt hat.“

Der Antisemitismusbeauftragte, dessen Stelle die Bundesregierung erst mit Beginn dieser Wahlperiode eingerichtet hat, will künftig auch gegen Vorfälle vorgehen, die unterhalb der Schwelle von Strafbarkeit liegen. Dafür will Klein  bundesweit Anlaufstellen in allen großen und in allen Kreisstädten schaffen. Vorbild ist die  Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Berlin. „Es darf in der Gesellschaft keine Gleichgültigkeit gegenüber antisemitischen Übergriffen herrschen. Deshalb müssen wir auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze thematisieren und dagegen vorgehen“, sagte Klein.

Bislang ist nicht bekannt, in welchem Umfang dies Art von Antisemitismus in der Bevölkerung  verbreitet ist. „Mein Ziel ist es, dass wir einen Überblick bekommen, wie viele antisemitische Vorfälle es unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gibt – wie beispielsweise Pöbeleien, Schmierereien oder Anfeindungen.“

Die Anlaufstellen sollen über einen Bundesverband als Träger organisiert und durch Mittel des Familienministeriums finanziert werden. „Zuvor müssen wir Kriterien festlegen, was als antisemitischer Vorfall gilt“,  betonte Klein.  „Ich hoffe, dass das System bis Ende des Jahres anlaufen kann.“

Auch bei den antisemitischen Straftaten fehlt eine exakte Analyse, welche Motive die Täter haben. Wenn die Täter unbekannt sind, werden solche Vergehen der rechtsextremen Szene zugeordnet. Klein setzt sich dafür ein, dass auch für antisemitische Straftaten die Statistiken genauer werden.

Es gibt nur wenige objektive Grundlagen über die Verbreitung von Antisemitismus in der Gesellschaft. Gefühlt hat das Phänomen zugenommen. Insbesondere Berichte und Klagen über antisemitische Vorfälle auf Schulhöfen sind gestiegen. Solche Übergriffe kommen häufig aus dem Milieu muslimischer Zuwanderer.

Zuletzt sorgte im April der Angriff eines 19-Jährigen Palästinensers aus Syrien  mit einem Gürtel auf einen Kippa tragenden Israeli in Berlin für Empörung. Er wurde wegen Beleidigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein Begleiter des Opfers hatte die Tat gefilmt und ins Netz gestellt.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort