An Geheimrunden teilgenommen? Kramp-Karrenbauer sorgt für Rechtsstreit zwischen „Tagesspiegel“ und Kanzleramt

Berlin · Der Berliner „Tagesspiegel“ und das Kanzleramt ringen vor Gericht miteinander um die Herausgabe von Informationen, ob Annegret Kramp-Karrenbauer als CDU-Chefin an sogenannten Morgenlagen in der Regierungszentrale teilgenommen hat.

 CDU-Chefin und Verteidigungsminister: Annegret Kramp-Karrenbauer.

CDU-Chefin und Verteidigungsminister: Annegret Kramp-Karrenbauer.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte jetzt den Antrag der Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, weil die Voraussetzungen einer Eilbedürftigkeit nicht vorlägen. So sei kein „gesteigertes öffentliches Interesse“ erkennbar. In der Sache selbst wurde noch nicht entschieden.(Az.: VG 27 L 171.19)

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts legte der „Tagesspiegel“ nach Angaben vom Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Die Zeitung wollte vom Kanzleramt unter anderem wissen, ob und gegebenenfalls wie oft Kramp-Karrenbauer schon vor ihrer Ernennung zur Verteidigungsministerin an morgendlichen Informationsrunden - üblicherweise Morgenlage genannt - teilgenommen habe.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, nannte die Verweigerung der Auskunft nicht nachvollziehbar. Auch er selbst habe auf eine schriftliche Anfrage keine klare Antwort bekommen. Sollte Kramp-Karrenbauer an sogenannten Presse-Morgenlagen teilgenommen haben, bei der die Medien-Berichterstattung zu wichtigen aktuellen Themen erörtert wird, wäre das „rechtlich irrelevant“ gewesen. „Ein Geschmäckle hätte es aber.“

Das ist Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer
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Foto: AP/Markus Schreiber

Anders sähe es bei Morgenlagen aus, in denen die Chefs der Geheimdienste als geheim eingestufte Erkenntnisse ihrer Behörden vortragen, für die Kramp-Karrenbauer vor ihrer Aufnahme in die Bundesregierung vermutlich keine Genehmigung besaß. „Das wäre ein Verstoß gegen Geheimhaltungsvorschriften.“ Die Regierung könnte die Angelegenheit leicht aufklären, sagte Buschmann.

(mja/dpa)
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