Opfer von Kundus Angehörige sollen entschädigt werden

Hamburg/Berlin (RPO). Die Bundeswehr will Angehörige der zivilen Opfer des Luftschlags von Kundus im vergangenen September individuell mit durchschnittlich 4000 Euro je Todesfall entschädigen.

Chronik der Kundus-Affäre
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Foto: ddp

Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag berichtete, soll das deutsche Feldlager in der nordafghanischen Provinzmetropole in den kommenden Wochen eine Versammlung von Dorfältesten aus der betroffenen Region Chahar Darreh einberufen, an der auch Vertreter der afghanischen Menschenrechtsorganisation AIHRC und der Internationalen Organisation für Migration teilnehmen sollen. Während des Treffens sollen die Angehörigen der zivilen Opfer und die bei dem Angriff Verletzten identifiziert und schnellstmöglich entschädigt werden.

Wie der "Spiegel" weiter berichtete, kann das Budget von insgesamt 400 000 Euro laut einer Weisung des Einsatzführungsstabs als "finanzielle Leistung, auch in Raten, oder als Sachleistung" abgewickelt werden. Im Gespräch sind zum Beispiel der Ankauf von Rindern für die Opferfamilien.

Das Bundesverteidigungsministerium hatte kürzlich Verhandlungen mit zwei Bremer Anwälten, die eigenen Angaben nach Angehörige von knapp 80 Opfern vertreten, wegen der ungeklärten Mandatslage abgebrochen. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) habe daraufhin angewiesen, "nunmehr ohne weiteren Zeitverzug eine landestypische auch individuelle Unterstützung der Hinterbliebenen der Opfer umzusetzen", teilte das Verteidigungsministerium am Samstag mit. Ein Sprecher bestätigte, dass die Bundeswehr dafür eng sowohl mit den Stammesältesten als auch mit Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeite. Alle Leistungen seitens der Bundeswehr sollen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt werden, hieß es weiter.

(DDP/awei)
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