Scheuer gegen mehr Verbote für Motorradfahrer „Wir haben ausreichende, geltende Regeln“

Berlin · Viele tausend Motorradfahrer demonstrierten bundesweit gegen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Lärmschutzgründen. Verkehrsminister Scheuer hat sich erneut auf ihre Seite geschlagen: „Ich werde die Beschlüsse des Bundesrates nicht umsetzen.“

 Mehr als tausend Biker haben sich in Dresden gegen drohende Fahrverbote für Motorradfahrer am Wochenende versammelt.

Mehr als tausend Biker haben sich in Dresden gegen drohende Fahrverbote für Motorradfahrer am Wochenende versammelt.

Foto: dpa/Daniel Schäfer

Bundesverkehrminister Andreas Scheuer (CSU) hat angesichts von Demonstrationen seine Position bekräftigt, weitere Verschärfungen und Verbote für Motorradfahrer abzulehnen. „Wir haben ausreichende, geltende Regeln“, sagte Scheuer am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. „Die Biker zeigen bei den Protesten ihre Haltung gegen Verschärfungen und Verbote. Das ist auch meine Haltung. Ich werde die Beschlüsse des Bundesrates, also der Bundesländer, nicht umsetzen.“ Viele tausend Motorradfahrer demonstrierten am Samstag bundesweit gegen vom Bundesrat geforderte zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Lärmschutzgründen.

Der Bundesrat hatte Mitte Mai einen Beschluss gefasst, in dem er „dringenden Handlungsbedarf“ sah, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und „zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes“ zu ermöglichen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen“, hieß es. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet - diese entscheidet, ob sie die Anregung des Bundesrates umsetzt. Scheuer hatte bereits zuvor deutlich gemacht, er sehe den Beschluss kritisch und sei gegen weitere Verbote für Motorradfahrer.

Das Bundesverkehrsministerium erklärte auf Anfrage, die zuständigen Straßenverkehrsbehörden könnten die konkrete Lage vor Ort am besten einschätzen und aus Lärmschutzgründen im Einzelfall entsprechende Maßnahmen anordnen. Sie hätten zum Beispiel bereits jetzt die Möglichkeit, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zu beschränken oder den Verkehr umzuleiten.

(vek/dpa)
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