Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles "Mindestlohn darf kein Schweizer Käse werden"

Berlin · Rentner und Langzeitarbeitslose werden es gerne hören: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Ausnahmen von dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn eng begrenzen.

Andrea Nahles - Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
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"Der gesetzliche Mindestlohn darf kein Schweizer Käse werden", sagte Nahles der "Süddeutschen Zeitung". Die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde solle daher auch für Zusatzverdienste von Rentnern sowie für Langzeitarbeitslose gelten. Ausnahmen solle es nur für Auszubildende geben, sowie für Praktikanten, die in Ausbildung sind.

Nahles stellte sich damit hinter entsprechende Forderungen der Gewerkschaften sowie gegen Vorstöße unter anderem aus den Reihen der CSU und der Arbeitgeberverbände. "Auch wenn jetzt einige Fluchtphantasien haben, sollten alle wissen, dass wir im Koalitionsvertrag eine klare Vereinbarung haben", sagte die Arbeitsministerin. Sie sei aber bereit, mit allen zu reden, "denen die Umsetzung des Mindestlohns Sorgen bereitet".

Der geplante Mindestlohn soll zum Jahresbeginn 2015 wirksam werden. Nahles kündigte an, sie werde den entsprechenden Gesetzentwurf "noch vor der Sommerpause einbringen". Tarifverträge, die niedrigere Entlohnungen als 8,50 Euro vorsehen, sollen allerdings noch bis Ende 2016 weiter gelten. Nahles wies jedoch darauf hin, dass sich auch hier bereits der bevorstehende Mindestlohn auswirke: "Ich höre von neuen Gesprächen zwischen Tarifpartnern, die jetzt versuchen, noch in einigen Branchen tarifliche Übergangslösungen zu finden."

"Der Mindestlohn muss für alle Arbeitnehmer gelten", verlangte auch DGB-Chef Michael Sommer. "Ausnahmen akzeptieren wir nur beim Ehrenamt, aber nicht bei den sogenannten Minijobs", sagte der Gewerkschaftschef der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom Samstag. "Die Verkäuferin im Supermarkt oder der Erntehelfer muss den Mindestlohn bekommen."

(AFP)
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