Bundestag gibt Weg frei für Beschaffung Der Kampf um die Kampfdrohnen

Berlin · Manche halten es für einen Tabubruch, andere für eine dringende Notwendigkeit: Die Mehrheit von Union und SPD gab in den Fachausschüssen grünes Licht für eine bewaffnungsfähige Drohne – ohne Bewaffnung.

 Eine israelische Drohne des Typs Heron TP (IAI Eitan) ist auf der Luftwaffenbasis Tel Nof ausgestellt.

Eine israelische Drohne des Typs Heron TP (IAI Eitan) ist auf der Luftwaffenbasis Tel Nof ausgestellt.

Foto: dpa/Abir Sultan

Die Koalitionsmehrheit hat den Weg für die Anmietung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr frei gemacht. Sowohl im Haushalts- als auch im Verteidigungsausschuss stellten Union und SPD die Signale auf Grün, damit die Leasingverträge für die israelische Heron TP unter Dach und Fach kommen. Für Linke und Grüne werden damit die schlimmsten Befürchtungen wahr, für AfD und FDP ist der von Schwarz-Rot gewählte Umweg zu umständlich.

Auch die SPD war mit ihrem verteidigungspolitischen Sachverstand längst auf dem Weg, der Bundeswehr bei ihren gefährlichen Einsätzen nicht nur Aufklärungsdrohnen an die Seite zu stellen, sondern auch Kampfdrohnen, von denen zur sofortigen Bekämpfung drohender Gefahren auch Waffen abgefeuert werden können. Doch in der vergangenen Wahlperiode bremsten die Sozialdemokraten das Kampfdrohnen-Projekt aus übergeordneten Motiven noch einmal aus und ließen sich in den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag auch nur zu einer Zwei-Schritt-Lösung überreden: Zuerst entscheiden wir über das Leasing von bewaffnungsfähigen Drohnen. Dann wird ergebnisoffen darüber beraten, ob denn nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ die Voraussetzungen für eine Bewaffnung gegeben sind.

SPD-Verteidigungsexperte Fritz Felgentreu hat auch schon einen Terminkorridor für die Ethikdebatte im Auge: „Ich halte das Halbjahr nach Abschluss der diesjährigen Haushaltsberatungen für einen geeigneten Zeitraum“, sagte er unserer Redaktion. Einstweilen freut er sich über die Entscheidung, die je nach konkreter Ausgestaltung zwischen 0,9 und 1,2 Milliarden Euro teuer sein wird. „Mit der Anschaffung der Heron TP wird der Schutz deutscher Truppen im Einsatz verbessert und bleibt für die nächsten zehn Jahre gesichert“, unterstrich Felgentreu. Sein CSU-Kollege Florian Hahn unterschreibt das: Es gehe um den bestmöglichen Schutz für die Soldaten im Einsatz; deshalb sei die Heron-TP-Entscheidung „überfällig“. Hahn geht bereits einen Schritt weiter: „Ich hoffe, dass wir bald zum Schluss kommen, dass auch eine Bewaffnung des Systems sinnvoll ist“, erklärte Hahn.

Linken-Bundeswehrfachmann Alexander Neu sieht seine Befürchtungen bestätigt, „dass die technische Bewaffnungsfähigkeit der Drohne nur eine Vorstufe für die reale Bewaffnung“ sein soll. Jedenfalls habe das Verteidigungsministerium die Bedenken „nicht überzeugend entkräften“ können. Es handele sich somit lediglich um eine Rücksichtnahme auf die SPD, die „die Bewaffnungsfähigkeit subtiler erreichen“ wolle. Ähnlich argumentieren die Grünen. Deren Militärhaushaltsexperte Tobias Lindner hält es für eine „falsche Entscheidung, eine bewaffnungsfähige Drohne zu leasen, bevor die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen geklärt sind“. Eine solche Debatte hätte vor der Beschaffung geführt werden müssen, wenn sie tatsächlich ergebnisoffen sein solle.

Doch genau diese Debatte dreht sich seit Jahren im Kreis. Sie wird befeuert von fiktiven Horrorgeschichten auf der einen und realen Einsätzen auf der anderen Seite. Mit Drohnen, so argumentieren die Gegner, würden die Schwellen zum Einsatz von Tötungsinstrumenten gesenkt. Es handele sich zudem um den ersten Schritt, dass Algorithmen an die Stelle von menschlichen Entscheidungen träten und Maschinen ohne menschliche Einflussnahme Krieg zu führen begännen. Wiederholt wird auch kritisiert, dass vor allem die USA durch den Drohneneinsatz ferngesteuert bereits Tausende von Menschen getötet hätten und damit Grundsätze des Rechtsstaates eklatant verletzten. Der Finger am Steuerknopf und Auslöser ersetze Fahndung, Festnahme, Anklage, fairen Prozess, Berufung, Todesstrafe und Scharfrichter. Immer wieder würden auch Unbeteiligte Opfer.

Die Befürworter verweisen darauf, dass solche Einsätze der Bundeswehr niemals erlaubt würden und sie lediglich zum Schutz der Auslandsmissionen Verwendung fänden. Die Drohnen, die zehn Kilometer hoch fliegen und bis zu 48 Stunden in der Luft bleiben können, gäben dem Piloten viel mehr Zeit und Analysemöglichkeit als es einem Kameraden im Kampfjet jemals möglich wäre. Sie könnten die Lage stundenlang am Bildschirm untersuchen, bis sie eine Waffe einsetzen, um einen drohenden Anschlag zu verhindern. Dagegen müsse der Jetpilot sich binnen Sekunden entscheiden.

Die FDP enthielt sich der Stimme, weil die große Koalition in drei Jahren Vorarbeiten nicht in der Lage gewesen sei, eine belastbare Vorlage zu erarbeiten. Auch die Liberalen wollten „schnellstmöglich eine Entscheidung über die Bewaffnung der Drohne“. Die Anschaffung sei „zwingend geboten“, erklärte FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Noch entschiedener in dieser Richtung argumentiert die AfD. Sie stimmte gegen die Vorlage, weil sie keine bewaffnungsfähige, sondern eine bewaffnete Drohne will, und zwar schnellstmöglich. „Die Soldaten in Mali und in Afghanistan brauchen ein solches System. Es würde ihre Sicherheit sofort erhöhen“, erklärte AfD-Militärfachmann Gerold Otten.

Die Mehrheit will es anders: Einstweilen gehen die Drohnen nun in Israel an den Start, werden Bundeswehrsoldaten ständig daran geschult. Allerdings noch nicht an der Bedienung von Waffen, die man an die Drohnen dranhängen kann. Das kommt dann später. Vielleicht.

(may-)
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