Verhandlungserfolg der FDP Ampel will höheren Freibeträgen bei Erbschaftsteuer zustimmen

Berlin · Die Ampel-Koalition setzt die Bundesländer bei der Erbschaftsteuer unter Druck: SPD, Grüne und FDP haben vereinbart, dass sie höhere Freibeträge für Immobilienerben im Bundestag nicht blockieren, sollte sich die Ländermehrheit im Bundesrat doch noch dafür entscheiden.

 FDP-Fraktionschef Christian Dürr.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Verhandlungserfolg für die FDP: Die Ampel-Fraktionen wollen im Bundestag die Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer auf den Weg bringen, wenn sich die Bundesländer im Bundesrat dazu durchringen. Wenn eine Position über eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge im Bundesrat eine Mehrheit finde, werde gemeinsam mit den Ländern beraten und das Vorhaben im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt, hieß es am Dienstag in Berlin. Dazu gebe es eine gemeinsame Positionierung der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP. Die Liberalen hatten die Anhebung der Freibeträge um 25 Prozent gefordert, SPD und Grüne waren bisher dagegen.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr bezeichnete die Einigung als „großen Erfolg“. Der Ball liege jetzt bei den Ländern, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel. „Hier sind jetzt insbesondere die unionsgeführten Bundesländer gefordert. Eine Bundesratsmehrheit dafür kann auch im neuen Jahr gefunden werden. Denn wir können die Freibeträge auch noch rückwirkend zum 1. Januar anheben“, sagte Vogel.

Zur Kenntnis genommen werde, dass „die Freibeträge seit 2009 konstant geblieben sind und kein Inflationsausgleich stattgefunden hat“, hieß es in einer Positionierung der Fraktionsvorsitzenden. „Als Bundesgesetzgeber haben wir die Verantwortung, auch mit einer verfassungskonformen Besteuerung von Erbschaften für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu. Die Initiative für jetzige Anpassungen liegt bei den Bundesländern.“

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz beschlossen, das unter anderem die vom Verfassungsgericht vorgegebene Neubewertung von Immobilienvermögen regelt. Erbschaften und Schenkungen werden dadurch 2023 teurer. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort