Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes Ampel will angeblich ab 16. März Impfpflicht für Pflegeheim-Personal

Berlin · Die Ampel-Parteien wollen einem Bericht zufolge besonders von der Pandemie betroffenen Bundesländern auch die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ermöglichen. Zudem planen sie demnach ab dem 16. März eine Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen.

Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der kommende Woche im Bundestag beraten werden soll.

In dem veränderten Paragraphen 28a heißt es in dem Entwurf, dass auch künftig die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, "sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt". Etliche Bundesländern hatten gefordert, dass sie aber auch Restaurants schließen können müssten. Voraussetzung für die Anwendung der scharfen Maßnahmen ist laut Ampel-Entwurf, dass die Landtage der entsprechenden Länder dies vorher beschließen.

Zudem wollen SPD, Grüne und FDP die Bund-Länder-Forderung nach einer Teil-Impfpflicht umsetzen. "Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen", heißt es in dem Entwurf. Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen. "Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden", heißt es. Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten. Der Grund dafür, dass die Regelung erst ab Mitte März gelten soll, ist, dass ungeimpftes Personal zuvor die Möglichkeit zur vollständigen Impfung haben soll. Als Begründung für die Teil-Impfpflicht wird auf die hohe Zahl an Todesfällen und schwere Erkrankungen in Pflege- und Altenheimen verwiesen. Um dort eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, heißt es.

In dem Entwurf werden zudem der Übergangszeitraum für besonders drastische Corona-Maßnahmen, die die Ampel-Parteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlängert. Dies hatten die Bundesländer etwa gerade für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert.

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch "Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen" vorübergehend das Impfen erlaubt werden. Sie müssen aber eine entsprechende Schulung haben.

Das Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Mehrheit in beiden Kammern gilt trotz der Abstimmung ohne Fraktionszwang als sicher, weil auch die künftig oppositionelle CDU/CSU mehrheitlich dieser Teilimpfpflicht zustimmen dürfte.

(felt/Reuters)
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