Anwalt bestätigt Berichte Altkanzler Schröder lässt Aberkennung von Privilegien überprüfen

Hannover · Am Donnerstag hatte der Haushaltsausschuss in Berlin die Abwicklung des Altkanzler-Büros beschlossen. Die Zustimmung zu dem Antrag der Ampel-Koalition ist der vorläufige Höhepunkt der Ächtung des früheren SPD-Chefs aufgrund dessen Russland-Verbindungen.

Das ist Gerhard Schröder
23 Bilder

Das ist Gerhard Schröder

23 Bilder
Foto: dpa/Kay Nietfeld

Gerhard Schröder lässt die im Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien juristisch überprüfen. Einen entsprechenden Bericht des „Spiegel“ bestätigte der Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitag in Hannover. „Ich bitte um Verständnis, dass darüber hinausgehende Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden“, sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. Nagel hatte Christian Wulff im Prozess um Vorteilsnahme verteidigt, der Ex-Bundespräsident wurde Anfang 2014 freigesprochen.

Am Donnerstag hatte der Haushaltsausschuss in Berlin für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition ist der vorläufige Höhepunkt der Ächtung des früheren SPD-Chefs wegen seiner anhaltenden Verbindungen zu Russland. Aus rechtlichen Gründen wurde die Streichung des Büros allerdings nicht mit Schröders Russland- und Putin-Beziehungen begründet. Vielmehr wird laut dem Ampel-Antrag die finanzielle Unterstützung davon abhängig, ob frühere Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen. Schröder nehme keine Verpflichtungen aus seiner Zeit als Bundeskanzler mehr war, hieß es.

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Beschluss zufolge aber weiterhin. Gerhard Schröder äußerte sich selbst zunächst nicht zu der Sache.

(chal/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort