Freiwillige Deckelung "zu kurz gedacht" Aigner gegen Zeitlimit bei Bankautomaten-Gebühr

Berlin (RPO). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) ist gegen die zeitliche Befristung der Gebühren-Obergrenze beim Abheben an Geldautomaten. Einem Zeitungsbericht zufolge ist der Ministerin der Vorschlag von Banken und Sparkassen, die freiwillige Deckelung auf eineinhalb Jahre zu begrenzen, zu kurz gedacht.

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Foto: ddp

Aigner sagte der "Bild"-Zeitung: "Nach Aussagen der Kreditwirtschaft soll es eine 'nachhaltige Lösung' geben. Hier werde ich die Banken beim Wort nehmen." Die Kunden bräuchten Transparenz und Verlässlichkeit. "Ich erwarte, dass sich die Banken auf eine verbindliche und vernünftige Obergrenze für das Fremdabheben an Geldautomaten einigen", sagte die Ministerin weiter.

Die Geldinstitute hatten sich zuvor darauf geeinigt, bis Juni 2010 vertraglich festzulegen, dass Geldabheben an Automaten von Banken, bei denen der Kunde kein Konto hat, nur noch höchstens fünf Euro Gebühr kosten dürfe. Die Spitzenverbände der Branche hätten sich zu Wochenbeginn darauf verständigt, diese Begrenzung zunächst für eineinhalb Jahre festzulegen, hieß es am Freitag aus Kreisen der Kreditwirtschaft. Die Mitgliedsbanken müssen aber noch zustimmen.

Die Grünen werfen Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner unterdessen Nachgiebigkeit gegenüber den Banken vor. "Statt mit den Banken zu mauscheln, muss Ministerin Aigner für gesetzliche Regelungen im Sinne der Verbraucher sorgen", sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast den "Ruhr Nachrichten". "Wo Aigner und private Banken alleine miteinander sprechen, droht der Verbraucherschutz eine Leerstelle zu bleiben."

Künast kritisierte die Pläne von Banken und Sparkassen, die Gebühren für das Abhebung an Geldautomaten anderer Institute auf maximal fünf Euro zu beschränken, als unzureichend. "Es ist auch kein Fortschritt, wenn sie die Gebühren fürs Geldabheben am Ende vielleicht von fünf auf vier Euro runterhandelt", sagte Künast weiter.

Die Grünen-Politikerin verlangte weitere gesetzliche Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz. "Neue Selbstverpflichtungen der Banken sind am Ende so viel wert wie Falschgeld", so die frühere Verbraucherministerin. Für den Kapitalmarkt seien Transparenz- und Informationspflichten erforderlich, zum Beispiel gesetzliche Regelungen für einen Beipackzettel bei Finanzprodukten.

Banken und Sparkassen waren zuletzt wegen teils hoher Abhebegebühren für Kunden fremder Institute in die Kritik geraten. Verbraucher müssen fürs Abheben bei der Konkurrenz derzeit Gebühren von bis zu zehn Euro zahlen.

(DDP/AFP)
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