Bundesverbraucherministerin Aigner gegen Abzocke bei Warteschleifen

München (RPO). Nach ihren Attacken gegen Internetdienste wie Google Street View und Facebook nimmt sich Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner nun wieder weniger virtuelle Dienste vor. Aigner will gegen teure Telefon-Warteschleifen vorgehen und Warnhinweise auf Energydrinks einführen.

"Wenn eine Firma die Kunden extra lang in der Warteschleifen hängen lässt und dafür auch noch Geld kassiert, ist das Abzocke. Und die wollen wir verhindern", sagte die CSU-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung". Sie arbeite zusammen mit dem Wirtschaftsministerium an einer Lösung. "Ich persönlich gehe davon aus, dass eine gesetzliche Regelung nötig werden könnte."

Aigner fordert aber nicht generell kostenlose Hotlines: "Wenn Unternehmen guten Service bieten, dürfen sie dafür ruhig ein wenig Geld verlangen", sagte sie. "Wichtig ist aber, dass der Kunde erst von dem Moment an bezahlen muss, in dem er auch tatsächlich eine Gegenleistung erhält." Oft höre sie von Verbrauchern, dass diese erst lange in kostenpflichtigen Warteschleifen hingen und am Ende noch nicht mal eine befriedigende Antwort bekämen. Das sei "ein Unding", sagte Aigner. "Bei einigen Anbietern scheint es zum Geschäftsmodell zu gehören, mit Gebühren über die Service-Hotline Gewinn zu machen."

Gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" offenbarte Aigner, dass sie die Einführung von zusätzlichen Warnhinweisen auf "Energydrinks" plane. Die immer beliebter werdenden Muntermacher mit hoch konzentriertem Koffein und anderen Stoffen sollen nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn sie mit einem Warnhinweis versehen sind. Die Zeitung beruft sich auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums, der möglichst bald dem Bundesrat zugeleitet werden soll.

Demnach soll auf Energiegetränken "in Fertigpackungen" künftig der Hinweis stehen, dass der "Verzehr größerer Mengen, insbesondere bei ausgiebiger sportlicher Betätigung, sowie ein gleichzeitiger Genuss alkoholischer Getränke vermieden werden sollte". Nur dann dürfen sie noch in "in den Verkehr gebracht werden", heißt es in der Verordnung.

Hintergrund sind entsprechende Warnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vor gesundheitlichen Gefahren durch die vielfach in Dosen verkauften Getränke. Zu sportlichen Betätigungen zählen die Experten laut Zeitung auch "anstrengendes Tanzen in der Disco".

(apd/fb)
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