Mögliche Überstellung an Kenia Afrikanische Piraten kommen nicht vor deutsches Gericht

Hamburg (RPO). Die von der deutschen Marine festgesetzten somalischen Piraten werden sich nicht vor einem deutschen Gericht verantworten müssen. Die Justizbehörde hatte am Freitag Haftbefehle gegen die neun Piraten wegen Angriffs auf den Seeverkehr beim Amtsgericht Hamburg erwirkt. Nach eingehender Prüfung habe die Staatsanwaltschaft jedoch von einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, sagte der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, am Samstag.

Der Anti-Piraten-Einsatz der Bundeswehr
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Als Grund nannte er die mögliche Überstellung der Piraten an Kenia, die erst durch das am Freitag geschlossene Abkommen der EU mit Kenia erfolgen kann. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Sprechers vor ihrer Entscheidung Informationen der zuständigen Bundesministerien eingeholt. Was mit den Haftbefehlen geschehen soll, werde in der kommenden Woche entschieden.

Die Fregatte "Rheinland-Pfalz", auf der sich die neun Männer befinden, ist laut Bundeswehr mit Kurs auf Mombasa unterwegs, wo sie Dienstag eintreffen soll. Nach dem Abkommen können sie nach Angaben von EU-Sprecher Jesus Carmono in Brüssel auf kenianisches Territorium gebracht und der dortigen Rechtsprechung übergeben werden. Die Piraten waren am Dienstag von der Marine an dem Versuch gehindert worden, den deutschen Frachter "MV Courier" zu entern.

(AP)
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