Beobachtung durch Verfassungsschutz AfD kündigt Eilantrag gegen Einstufung als „Prüffall“ an

Berlin · Vor Gericht will die AfD nun klären lassen, ob sie durch den Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Das teilte Leif-Erik Holm, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, mit.

 Die AfD geht mit einem Eilantrag gegen den Verfassungsschutz vor.

Die AfD geht mit einem Eilantrag gegen den Verfassungsschutz vor.

Foto: dpa/Markus Scholz

Die AfD will mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen die Einstufung der Partei als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorgehen. Das habe der AfD-Bundesvorstand beschlossen, sagte der Landessprecher in Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Leif-Erik Holm am Samstag bei einem Landesparteitag in Lübtheen. Dazu gehöre ein Eilantrag bei Gericht. Auch eine Strafanzeige wolle die Partei stellen, weil Journalisten das als Verschlusssache eingestufte Gutachten erhalten hätten. Seine Partei habe keine Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens und werde daher auf Akteneinsicht klagen.

Der Bundesvorstand habe am Freitagabend zudem beschlossen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den neuen BfV-Chef, Thomas Haldenwang, einzureichen, sagte Holm. Die Einstufung seiner Partei als „Prüffall“ habe mit der neuen Leitung des Inlandsnachrichtendienstes zu tun, sagte Holm.

(mja/dpa)
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