Landesvorsitzender nimmt Stellung So rechtfertigt die AfD Bayern ihre Facebook-Postings

Düsseldorf · Kürzlich provozierte die AfD Bayern mit einem Facebook-Posting zu einem syrischen Flüchtling, der Geld gefunden hatte. Dann behauptete sie, Täter mit Migrationshintergrund würden milder bestraft als andere. Ihr Landesvorsitzender Petr Bystron hat dazu nun Stellung genommen.

 Das Facebook-Posting der AfD Bayern, das vermeintliche Missstände in der Rechtssprechung kritisiert.

Das Facebook-Posting der AfD Bayern, das vermeintliche Missstände in der Rechtssprechung kritisiert.

Foto: Screenshot AfD Bayern

Auf den ersten Blick scheint der Fall klar, eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Am Sonntag postete die AfD Bayern auf ihrem Facebook-Account eine Illustration, auf der sie kritisierte, wie unterschiedlich die Urteile bei Mord ausfallen. Dazu stellte sie zwei Fälle gegenüber: Den versuchten Mord an Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker, für den der Täter 14 Jahre erhielt — und den Mord an dem Deutschthailänder Jonny K. im Jahr 2012, für den die Täter höchstens vier Jahre erhalten hätten, so heißt es in dem Posting.

Doch stutzig macht bereits, wie die AfD sich diese Unterschiede erklärt. Im ersten Fall hatte der Täter keinen Migrationshintergrund, im zweiten Fall hatten die Täter einen. "Nach dem Gleichheitsgrundsatz dürfen weder die Prominenz des Opfers, noch die Herkunft der Täter eine Rolle spielen", heißt es unter dem Posting. Der Vorwurf lautet also: Menschen mit Migrationshintergrund werden milder bestraft.

Die Formulierungen führen in die Irre

Das Posting allerdings ist — mindestens — irreführend, da nachlässig formuliert. Der Todesfall Jonny K. hatte im Oktober 2012 deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. K. war auf dem Berliner Alexanderplatz in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einer sechsköpfigen Gruppe geraten. Dabei wurde er zu Boden gerissen und mehrmals gegen den Kopf getreten, bis er bewusstlos war. Er starb einen Tag später wegen eines Blutgerinnsels im Gehirn. Die sechs Täter wurden allerdings nicht wegen Mordes verurteilt, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung und in einem Fall wegen Körperverletzung mit Todesfolge (dieser bekam viereinhalb Jahre, nicht vier). Außerdem wurden die Täter zum Teil nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das erklärt, warum die Strafen milder ausfielen als im Fall Reker. Und selbst das Urteil gegen den Reker-Attentäter wurde am Freitag von Prozessbeobachtern als eher milde eingestuft. Der Täter kam nur wegen einer schweren paranoid-narzisstischen Persönlichkeitsstörung um eine lebenslange Haftstrafe herum.

Petr Bystron, Landesvorsitzender der AfD Bayern, will diese Unterscheidung zwischen versuchtem Mord und Körperverletzung mit Todesfolge allerdings nicht gelten lassen. Auf Anfrage unserer Redaktion teilt er per Mail mit: "Fakt ist, der Junge ist tot und die Täter haben Strafen unter vier Jahren bekommen. Frau Reker lebt, der Täter hat 14 Jahre bekommen. Ich denke, diese Fakten sprechen ausreichend für sich. Wenn Sie versuchen, die Diskussion anderswohin zu verlagern, lenken Sie vom Wesentlichen nur ab."

Er rechtfertigt das Posting so: "Mit dem Banner machen wir darauf aufmerksam, dass die AfD die einzige Partei ist, die sich für die Herabsenkung der Strafmündigkeit einsetzt." In der Illustration wird allerdings das Alter der Täter gar nicht genannt, wohl aber, dass es im Reker-Fall ein Täter ohne Migrationshintergrund war, im anderen Fall einer mit ausländischen Wurzeln.

AfD Bayern provozierte bereits vor einigen Tagen

"Das Alter und die Namen waren in der ursprünglichen Version drin, dann wurde wegen Platzmangel gekürzt und die Namen und Altersangaben wanderten in den Begleittext", erklärt Bystron. Für das Hauptanliegen, die Senkung der Strafmündigkeit, war also kein Platz, für den Hinweis, ob ein Migrationshintergrund vorlag, hingegen schon.

Doch auch im Begleittext gibt es keinen Hinweis auf das Alter der Täter. Auf erneute Nachfrage per Mail kündigt Bystron an, den Begleittext sofort korrigieren zu lassen. Das ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels allerdings noch nicht geschehen.

Dass die Postings der AfD Bayern mit Vorsicht zu betrachten sind, zeigt ein anderes Posting, mit dem sie kürzlich Schlagzeilen gemacht hatte. Ein syrischer Flüchtling hatte einen hohen Geldbetrag im Schrank seiner Wohnung gefunden und der Polizei übergeben. Die Polizei gab dazu eine Pressemitteilung heraus. Weil aber in den Zeitungsartikeln unterschiedliche Summen genannt wurden, kamen bei einigen Facebook-Usern Zweifel auf, ob die Geschichte überhaupt stimme. Dabei lässt sich das ganz einfach damit erklären, dass der Flüchtling Bargeld in Höhe von 50.000 Euro gefunden hatte und Sparbücher im Wert von über 100.000 Euro.

Die AfD Bayern griff diese Unsicherheit auf und postete eine Illustration bei Facebook. Dort schrieb sie: "Die Presse hat ein Problem: Niemand glaubt mehr ihre rührenden Flüchtlingsgeschichten. Wir hätten ein paar neue Ideen." Daraufhin vervollständigte die Illustration den Satz "Syrischer Flüchtling findet..." mit Formulierungen wie "...Putzeimer in Abstellkammer und macht selbständig seine Bude sauber".

Dass diese Illustration den Syrer verunglimpft oder die AfD sogar den Wahrheitsgehalt der Geschichte anzweifelt, bestreitet Bystron: "Der ehrliche Finder des Betrages verdient in jedem Fall Respekt!" Ihm gehe es um etwas anderes: "Wir kritisieren eine unausgewogene Berichterstattung in den Medien, die oft geneigt sind, die positiven Aspekte der Zuwanderung zu überhöhen und die negativen eher zu bagatellisieren oder wie im Fall der Kölner Silvester-Nacht sogar völlig zu verschweigen."

Das Posting ist mittlerweile verschwunden. "Warum die Banner gerade nicht online verfügbar sind, weiß ich nicht, dafür sind die Admins zuständig", sagt Bystron. "Das ist aber völlig gängige Praxis, manche Posts vorübergehend offline zu nehmen." Auf Nachfrage, wer den Facebook-Account betreue, lässt die Geschäftsstelle wissen, dafür seien Ehrenamtliche zuständig.

(seda)
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