Geplantes Sterbehilfe-Gesetz Ärzteschaft lehnt Beteiligung von Medizinern an Suiziden ab

Berlin · Die organisierte Ärzteschaft lehnt eine von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Carola Reimann zur Debatte gestellte Möglichkeit zur Mithilfe von Ärzten für Sterbenskranke, aus dem Leben zu scheiden, ab.

 Frank Ulrich Montgomery sieht den Vorstoß kritisch.

Frank Ulrich Montgomery sieht den Vorstoß kritisch.

Foto: dpa, hcd kde

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte dem Magazin "Focus", "wer Ärzte an 'qualitätsgesicherten', 'klinisch sauberen' Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie. Beides ist nach deutschem Recht verboten. Und das sollte auch so bleiben."

Montgomery sagte weiter, die Beteiligung von Ärzten an einem Suizid - "sei es durch die Beschaffung todbringender Medikamente oder die aktive Beteiligung am Suizid selbst" - lehne er ab.

Hintze verteidigte dagegen seinen umstrittenen Vorstoß. Er sagte dem Nachrichtenmagazin "Spiegel", "meiner Ansicht nach sollte der ärztlich assistierte Suizid in unerträglichen Situationen am Lebensende ohne jeden Zweifel straffrei sein, wenn der Patient dies wünscht und der Arzt in einer Gewissensentscheidung zu dem Ergebnis kommt, dass er diesem Wunsch nachkommen will."

In Deutschland stünden todkranke Menschen, die aus dem Leben scheiden wollen, oftmals vor der Alternative, sich in der Schweiz bei ihrem Vorhaben helfen zu lassen oder, falls sie das Geld dafür nicht haben, sich in Deutschland vor den Zug zu werfen. "Diese Not verlangt nach einer Antwort."

Hintze kündigte an, seinen Wunsch nach einer Lösung auch gegen den Widerstand führender Unionspolitiker weiter zu verfolgen. Er wolle seine Forderung notfalls mit der SPD gemeinsam in einem Gruppenantrag durchsetzen. "Ich setze auf eine Mehrheitsbildung in der Union. Es ist auch ein Gruppenantrag mit der Kollegin Carola Reimann von der SPD denkbar."

Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. Vorgesehen ist, jede kommerzielle, möglicherweise auch jegliche organisierte Form der Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Kontrovers diskutiert werden allerdings mögliche Ausnahmeregelungen für Angehörige, die beispielsweise einen Sterbewilligen auf dem Weg zu einem Sterbehelfer begleiten.

Das neue Gesetz soll nach der Sommerpause debattiert werden und könnte 2015 kommen. Bei der Abstimmung im Bundestag soll kein Fraktionszwang gelten, da jeder Abgeordnete seine Haltung in dieser ethischen Frage selbst bestimmen soll.

(DEU)
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