Nach Gerichtsurteil Ärzte verschieben Proteste auf Januar

Berlin (rpo). Nach dem gerichtlichen Verbot der für heute geplanten Streiks der Krankenhausärzte will der Marburger Bund den Arbeitskampf im Januar des kommenden Jahres nachholen. An den Kliniken herrsche eine Jetzt-erst-recht-Stimmung, sagte der Vorsitzende Frank Ulrich Montgomery in Berlin. Vor Weihnachten seien aber keine neuen Aktionen mehr geplant.

Was Krankenhausärzte verdienen
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Montgomery geißelte das Streikverbot des Landesarbeitsgerichts Köln vom Montagabend. Das Urteil sei auf "zweifelhafte Art und Weise" zu Stande gekommen und unfair und höchst unverständlich. Es sei ein "Anschlag auf die grundgesetzlich verbriefte Tarifautonomie" und "skandalös", sagte der Verbandschef.

Das Gericht hatte den Ärztestreik in Köln verboten. Danach hatte der Ärzteverband die an 100 kommunalen Kliniken bundesweit geplanten Arbeitsniederlegungen insgesamt abgesagt. Man habe weitere einstweilige Anordnungen am (heutigen) Dienstag befürchtet, sagte Montgomery zur Begründung. Dann hätten die Ärzte, die sich trotz Verbots an Streiks beteiligt hätten, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen gehabt.

Der Marburger Bund halte aber in vollem Umfang an seiner rechtlichen Auffassung fest, wonach keine Friedenspflicht herrscht und gestreikt werden darf. Dies gehe auch aus einer Schutzschrift hervor, die der Marburger Bund bereits 2003 bei Gericht hinterlegt habe. Diese sei von der Richterin in Köln nicht gewürdigt worden, kritisierte Montgomery.

Das Gericht hatte festgestellt, dass die Ärztegewerkschaft den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zwar nicht akzeptiert, den bisher geltenden Bundesangestelltentarif (BAT) aber auch nicht gekündigt hat. Damit herrsche Friedenspflicht.

Montgomery sagte, man könne ja nicht den BAT kündigen und damit die Mitglieder ihres Tarifschutzes berauben, zumal die Arbeitgeber alle Ärzte in den TVöD drängen wollten. Man werde nun beraten, wie man vorgehen könne, um einen Streik im Januar abzusichern. Möglich sei es, nur Teile des BAT zu kündigen oder den TVöD doch zu unterzeichnen und sofort wieder zu kündigen.

(ap)
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