Neues Gesetz Bundestag beschließt Neuregelung von Adoptionen

Berlin · Die Adoption von Kindern wird umfassend neu geregelt. Das sogenannte Adoptionshilfegesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, sieht unter anderem mehr Rechte für die Herkunftseltern vor.

 Eine einzelne Jacke hängt in einem Kindergarten an der Garderobe. Symbolbild.

Eine einzelne Jacke hängt in einem Kindergarten an der Garderobe. Symbolbild.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Gleichzeitig soll Adoptivfamilien eine bessere Beratung zustehen und Auslandsadoptionen auf eigene Faust werden grundsätzlich verboten. Die Reform sei „ein wichtiger Schritt, um Familien bei der Adoption besser zu begleiten“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag allerdings auch noch der Bundesrat zustimmen.

Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 3733 Kinder adoptiert. Mit dem neuen Gesetz haben Adoptiveltern künftig auch nach der Adoption einen Rechtsanspruch auf Beratung. Im Vorfeld von Stiefkindadoptionen ist sogar eine Pflichtberatung vorgesehen. Die Herkunftseltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, erhalten einen Anspruch auf Informationen aus der Adoptionsfamilie, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Ausdrücklich verboten ist es in Zukunft, Kinder im Ausland zu adoptieren, wenn dieses Verfahren nicht durch eine offizielle Adoptionsvermittlungsstelle begleitet wird.

(dpa)
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