Verfassungswidrige Ausgaben Abgeordnete kassieren Millionen durch verdeckte Zulagen

Mainz (RPO). Bundesweit kassieren Landtagsabgeordnete Millionen Euro Steuergeld durch verdeckte Zulagen zusätzlich zu ihren Diäten. Das geht aus einer Umfrage des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" unter allen 63 Landtagsfraktionen der Flächenländer hervor. Danach geben die Fraktionen jährlich rund 4,5 Mio. Euro für Zulagen an Funktionsträger wie Parlamentarische Geschäftsführer, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Arbeitskreisleiter aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Zulagen in einem Urteil vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91) für verfassungswidrig erklärt, weil sie "gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten" verstoßen.

Der Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, Ralf Seibicke, kritisiert die Zulagenpraxis scharf. Im Interview mit "Report Mainz" sagte er in Bezug auf den Landtag in Sachsen-Anhalt: "Wir haben festgestellt, dass über die Hälfte der Abgeordneten Zulagen erhalten. Da kommt man ganz klar zu dem Ergebnis, dass das nicht mehr den Intentionen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird."

Die Landtagsfraktionen veröffentlichen nicht, in welcher Höhe sie Zulagen an einzelne Funktionsträger zahlen. Viele Fraktionen geben diese Zahlen selbst auf Anfrage nicht bekannt. Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungs-hofs, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, kritisierte im Interview mit "Report Mainz", dass die Fraktionen des Bayerischen Landtages die Höhe der einzelnen Zulagen der Öffentlichkeit nicht preisgeben: "Ich halte es für ein Gebot der Transparenz, dass man ganz offen mit diesen Zahlen umgeht."

"Das ist ein krasser Verfassungsbruch"

Es sei unverständlich, warum die Fraktionen "daraus eine Geheimhaltung machen", schließlich handle es sich um "Gelder des Steuerzahlers". Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim wirft den Fraktionen vor, sich seit nunmehr zehn Jahren über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinwegzusetzen. Wörtlich sagte er in "Report Mainz": "Es geht um viele Millionen, die verfassungswidrig verausgabt werden. Das ist ein krasser Verfassungsbruch in den höchsten deutschen Staatsorganen, den Parlamenten - das ist ein Skandal."

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich zwar auf Thüringen, ist aber nach Ansicht von Verfassungsrechtlern und Rechnungshöfen auch für andere Vollzeitparlamente bindend. Das bestätigen übereinstimmend ein Gutachten von Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Paul Kirchhof und der Bericht einer Kommission unter Vorsitz von Bundesverfassungsgerichtspräsident a. D. Prof. Ernst Benda, beide aus dem Jahr 2001. Auch die Landesrechnungshöfe von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben die Zulagenpraxis in mehreren Stellungnahmen und Berichten kritisiert, dennoch haben sich die Länderparlamente darüber bislang hinweggesetzt.

Auf die Umfrage von "Report Mainz" unter den 63 Landtagsfraktionen der Flä-chenländer antworteten 35 Fraktionen mit konkreten Angaben, welche Funktionsträger welche Zulagen erhalten. 28 Fraktionen verweigerten konkrete Auskünfte. Aus den Rechenschaftsberichten der Fraktionen gehen aber in der Regel die Jahressummen hervor, die Fraktionen für Funktionsträger ausgeben. Auf Grundlage der Antworten der Fraktionen sowie der Rechenschaftsberichte ergibt sich eine Summe von 4,5 Mio. Euro jährlich, die für Funktionsträger in den Flächenländern entgegen dem Verfassungsgerichtsurteil ausgegeben werden. In dieser Summe sind die verfassungskonformen Zulagen für Fraktionsvorsitzende nicht enthalten.

Unterschiedliche Zulagenhöhe

Die Höhe der jeweiligen Zulagen ist von Land zu Land und von Fraktion zu Fraktion unterschiedlich. So erhält ein Arbeitskreisvorsitzender der CSU in Bayern 2000 Euro pro Monat zusätzlich, ein Arbeitskreisleiter der Linken in Sachsen-Anhalt 500 Euro. Ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD in Bayern erhält 1900 Euro, ein Fraktionsvize der CDU Niedersachsen rund 3000 Euro.

Die Länder mit den höchsten jährlichen Ausgaben für diese Zulagen sind Bayern: 940.000 Euro, NRW: 880.000 Euro, Niedersachsen: 570.000 Euro, Baden-Württemberg: 510.000 Euro, Rheinland-Pfalz: 450.000 Euro, Sachsen-Anhalt: 310.000 Euro. In diesen Ländern wird ein besonders großer Personenkreis mit Zulagen bedacht, wie beispielsweise in Bayern bei der CSU: u. a. vier stellvertretende Fraktionsvorsitzende, zwölf Arbeitskreisleiter, SPD: u. a. drei stellvertretende Fraktionsvorsitzende, zwölf Arbeitskreisleiter.

Viele Fraktionen rechtfertigen die Ausgaben mit dem Recht zur Selbstorganisation. Sie verweisen darauf, dass die Zulagen aus den Budgets der einzelnen Fraktionen und nicht aus den Landtagsetats gezahlt werden. Diese Fraktions-Budgets speisen sich aus Steuergeld und werden von den jeweiligen Landtagen festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht sah es in seinem Urteil nicht als maßgeblich an, aus welchem Etat die Fraktionszulagen an die Abgeordneten ausgezahlt werden, sondern entschied, dass generell durch eine Vielzahl von Zulagen die Freiheit von Abgeordneten durch Einkommenshierarchien und dadurch entstehende Abhängigkeiten gefährdet ist.

(ots/felt)
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