Hilfsmittel-Bericht Krankenkassen: Mehrzahl der Versicherten erhalten Hilfsmittel ohne Mehrkosten

Berlin · Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf Hilfsmittel angewiesen. Sie leisten im Regelfall eine Zuzahlung, können sich aber auch für Leistungen entscheiden, die über den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Dafür entscheiden sich jedoch nur noch wenige.

 Die Krankenkassen versorgen ihre Versicherten mit Hilfsmitteln. Mehrkosten entstehen, wenn Versicherte über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinaus Wünsche haben. Foto:Jens Kalaene/dpa.

Die Krankenkassen versorgen ihre Versicherten mit Hilfsmitteln. Mehrkosten entstehen, wenn Versicherte über den Leistungskatalog der Krankenkassen hinaus Wünsche haben. Foto:Jens Kalaene/dpa.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Seien es Einlagen für die Schuhe, Hörgeräte oder Hilfen fürs Badezimmer - viele gesetzlich Versicherte sind auf Hilfsmittel angewiesen, manche kosten extra.

Der diesjährige Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands, der unserer Redaktion vorab vorliegt, kommt allerdings zu dem Schluss, dass rund 80 Prozent der GKV-Versicherten, die Hilfsmittel benötigen, eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten. Rund 20 Prozent der Versicherten zahlen durchschnittlich 132 Euro an Mehrkosten dazu.

Gernot Kiefer, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, bewertet diese Entwicklung positiv. Seinem Verband sei es wichtig, dass die Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag eine hochwertige Hilfsmittelversorgung mehrkostenfrei erhielten, betont er.

Ausgewertet wurden für den Bericht rund 95 Prozent der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen der verschiedenen Kassenarten aus dem Jahr 2020. Insgesamt handelt es sich um 28 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen der Krankenkassen von rund neun Milliarden Euro.

 Dabei gilt es zwischen Zuzahlung und Mehrkosten zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte sich mit einer Zuzahlung an Hilfsmitteln beteiligen. Der Eigenanteil beträgt für jedes Hilfsmittel mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Versicherte zahlen aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, falls ein Hilfsmittel günstiger als 5 Euro sein sollte. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln ist die Zuzahlung auf höchstens 10 Euro im Monat begrenzt.

Bei Mehrkosten handelt es sich hingegen um eine bewusst entschiedene Zahlung. Versicherte nutzen die Möglichkeit, eine Versorgung über das Maß der medizinisch notwendigen Ausstattung auszuwählen, müssen dann aber die Mehrkosten selbst tragen.

 Die erhobenen Daten liefern keine Erkenntnisse, weshalb sich Versicherte für ein Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden. Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine Rechtsgrundlage, wonach auch qualitative Daten von Leistungserbringenden zu liefern sind.

 Über alle Produktgruppen hinweg, von Inkontinenzhilfen über Armprothesen bis hin zu Gehhilfen und Atemtherapiegeräten, wurden bei rund 5,7 Millionen Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten dokumentiert. Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug rund 746 Millionen Euro, die durchschnittliche Höhe der angefallenen Mehrkosten lag bei jenen 132 Euro. Dabei ist die Bandbreite der Mehrkostenhöhe außerordentlich groß. Lag sie 2020 bei Hörhilfen bei durchschnittlich 1.234,28 Euro, waren es bei Einlagen Mehrkosten von 32,40 Euro und bei Toilettenhilfen 48,23 Euro.

(mün)
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