Migrationspolitik 55.000 Visa für Familiennachzug seit Beginn des Jahres

Berlin · Die meisten Visa-Inhaber stammen aus Syrien oder dem Irak. Ab Mittwoch dürfen nun auch wieder Angehörige subsidiär Geschützter einreisen. Sie waren seit dem Jahr 2016 vorerst vom Familiennachzug ausgenommen.

Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg.

Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Im ersten Halbjahr 2018 hat Deutschland weltweit knapp 55.000 Visa im Rahmen des Familiennachzugs vergeben. Das geht aus Zahlen des Auswärtigen Amtes hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Damit stieg die Zahl der seit 2015 erteilten Einreiseerlaubnisse auf insgesamt fast 350.000. Die meisten Empfänger stammten aus Syrien und dem Irak. Seit Januar des laufenden Jahres gingen 12.000 Visa an Syrer und 4500 an Iraker.

Nicht berücksichtigt sind dabei die Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten. Es handelt sich dabei um Menschen, die zwar die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention nicht erfüllen, denen aber ein ernsthafter Schaden drohen würde, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren würden. Sie waren seit 2016 vom Familiennachzug ausgenommen. Erst ab diesem Mittwoch ist auch für diese Gruppe der Familiennachzug wieder möglich. Künftig dürfen monatlich 1000 ihrer Angehörigen einreisen.

Nach einem starken Anstieg in den vergangenen drei Jahren stagnierte zuletzt die Zahl der Familiennachzüge. So wurden 2015 knapp 73.000 Visa vergeben, 2016 waren es dann bereits rund 104.000. 2017 stieg die Zahl auf fast 118.000. Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden gut 27.000 Visa für Familienzusammenführung vergeben. Berechtigt für den Nachzug sind jeweils nur die engsten Angehörigen. Dazu gehören die Ehepartner, minderjährige Kinder oder die Eltern minderjähriger Kinder, wenn diese allein nach Deutschland kamen.

Unklar ist derweil, ob die im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehaltene Begrenzung der jährlichen Migration auf bis zu 220.000 Personen unabhängig von den erteilten Visa für Familiennachzug zu verstehend ist. Wäre dem nicht so, würden allein die für Angehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylbezieher erteilten Visa die Hälfte des vorgesehenen Kontingents ausmachen. Das Ressort von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gab dazu am Dienstag keine Stellungnahme ab.

(jd)
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