Europa-Gerichtshof verurteilt Deutschland 27.000 Euro Schmerzensgeld für Sexualtäter

(RP). Deutschland muss einem mehrfach verurteilten Sexualstraftäter mehr als 27.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Grund: Die Sicherungsverwahrung des 58-Jährigen wurde rückwirkend um sieben Jahre verlängert. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az.: 30060/04) als rechtswidrig verurteilt.

Sicherungsverwahrung - die härteste Strafe in Deutschland
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Foto: dapd

1990 hatte das Landgericht Heilbronn Richard J. zunächst zu drei Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese war damals auf zehn Jahre befristet. Nach deren Ablauf 2002 verlängerte das Landgericht Karlsruhe die Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Dauer. Zur Begründung wurde die laut psychologischen Gutachtern unveränderte Rückfallgefahr angeführt. Der Mann hatte eine Therapie verweigert.

Das Gericht bezog sich bei der Entscheidung auf die Reform der Sicherungsverwahrung von 1998, bei der die Höchstdauer gestrichen worden war. Dies werteten die Straßburger Richter als Verstoß gegen die Grundrechte.

"Seine fortwährende Sicherungsverwahrung war nicht gerechtfertigt durch die Gefahr, dass er im Falle seiner Freilassung weitere schwere Straftaten begehen könnte, da diese potenziellen Straftaten nicht konkret genug waren", heißt es im Urteil. Sie erkannten zwar an, dass die deutsche Justiz "potenzielle Opfer vor Leid" schützen wollte.

Allerdings dürfe die Europäische Menschenrechtskonvention nicht verletzt werden. Vom Prinzip "Keine Strafe ohne Gesetz" sei "auch in Notstandsfällen keine Abweichung zulässig". Die Sicherungsverwahrung sei eine Strafe.

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte Deutschland seit Ende 2009 bereits mehrmals wegen der nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt.

(RP)
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