Vorrangprüfung 27.000 Ausländern wurde der Job in Deutschland verwehrt

Berlin · Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr rund 27.000 Ausländern aus Drittstaaten die Arbeitsaufnahme untersagt, weil für die ihnen angebotenen Jobs auch Inländer zur Verfügung standen oder die Jobs unterbezahlt waren.

 Die Arbeitsagentur (Symbolbild).

Die Arbeitsagentur (Symbolbild).

Foto: dpa

Damit wurden im Zuge der so genannten Vorrangprüfung mehr als doppelt so viele Anträge von Flüchtlingen und Drittstaatlern im Ausland auf eine Beschäftigung in Deutschland abgelehnt als noch zwei Jahre zuvor.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Allerdings seien seit 2014 auch erheblich mehr Anträge gestellt worden, erklärte die BA. Die Zahl der Zustimmungen für Drittstaatler zur Arbeitsaufnahme sei von knapp 68.000 im Jahr 2014 auf 215.000 im Jahr 2016 gestiegen.

Vor der Arbeitserlaubnis prüft die BA, ob bevorrechtigte Inländer zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und Flüchtlinge zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden (Lohndumping). Im August 2016 wurde die Vorrangprüfung in 133 der 156 Arbeitsamtsbezirke für drei Jahre ausgesetzt, um Jobchancen für Flüchtlinge zu steigern. Dadurch würden jetzt nur noch sechs Prozent der Anträge abgelehnt, zuvor waren es 40 Prozent, so die BA.

Grünen-Politiker Volker Beck sieht dennoch weiteren Reformbedarf. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Vorrangprüfung in erster Linie der Abschottungsmentalität der Bundesregierung geschuldet ist", sagte Beck. "Die bürokratische Vorrangprüfung sollte so weit wie möglich abgeschafft werden", forderte er.

(mar)
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