Am 1. Oktober 2022 Obergrenze für Minijobs soll parallel zur Mindestlohn-Erhöhung steigen

Berlin · Zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro soll die Erhöhung der Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro kommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Pläne als „Fehler“.

 Die Obergrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro steigen.

Die Obergrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro steigen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, beides werde zum 1. Oktober erfolgen. Das sei so in der Koalition vereinbart worden, „und so machen wir's“, sagte Heil. Die Verdienstgrenze für einen Midijob solle auf 1600 Euro im Monat steigen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin bezeichnete die Pläne als „Fehler“.

Heil hat bereits einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde vorgelegt. Die FDP hatte bei den Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen erreicht, dass im Zusammenhang mit der einmaligen Mindestlohnerhöhung per Gesetz auch die Verdienstobergrenzen für Mini- und Midijobber angehoben werden. Andernfalls hätten die geringfügig Beschäftigten ihre Stundenzahl reduzieren müssen, weil auch für sie der Mindestlohn gilt und ihren Verdienst nicht steigern können. Minijobber zahlen keine oder nur geringfügige Sozialabgaben.

Der DGB kritisierte den Plan von Heil. Geringfügig Beschäftigte bräuchten im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente brächten Minijobs nichts. Daher müsse für sie ausnahmslos die Rentenversicherungspflicht greifen. Der DGB forderte, dass der volle Sozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber übernommen werde. Arbeitnehmer könnten dann mit steigendem Bruttolohn schrittweise bis zur Parität an der Finanzierung beteiligt werden. „Die Koalition kann so Hürden für die Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung abbauen und verhindern, dass Minijobs weiterhin zur Teilzeit- und Armutsfalle für Frauen werden. Das ist das Gebot der Stunde“, teilte der DGB mit.

Eigentlich wollen die SPD und die Grünen Mini- und Midijobs eigentlich zurückdrängen, da sie insbesondere für Frauen lebenslange Teilzeitbeschäftigung und Armut im Alter bedeuten kann. Heil sagte den Zeitungen, Minjobs dürften nicht zur „Teilzeitfalle“ für Frauen werden. „Da werden wir gegensteuern“, so der Minister. Die Koalition wolle etwa finanzielle Anreize dafür schaffen, dass mehr Privathaushalte ihre Hilfen sozialversicherungspflichtig anstellen können.

Das Gesetz zum Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV soll nach dem Willen von Heil noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden, aber erst später in Kraft treten. „Diese große Reform braucht Zeit, weil viele Verwaltungsfragen bis hin zu den nötigen Computerprogrammen geregelt werden müssen“, sagte der SPD-Politiker. „Es geht darum, Menschen langfristig aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.“ Im Vorgriff will er nicht die Hartz-IV-Sätze generell erhöhen, sondern einen monatlichen Zuschlag für bedürftige Familien einführen. „Dazu bin ich in Gesprächen mit der Familienministerin und dem Finanzminister“, erklärte Heil.

(felt/epd)
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