Der lange Schatten des Jürgen W. Möllemann

Auch fast zehn Jahre nach seinem Todessprung ist das Kapitel Jürgen W. Möllemann für die NRW-FDP nicht abgeschlossen. Denn das juristische Tauziehen um die Höhe der Sanktionen geht auch nach dem gestrigen Spruch des Bundesverwaltungsgerichts weiter. Vielleicht werden nicht nur zwei, sondern 3,4 Millionen Euro Strafe fällig, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin, an das Teile des Verfahrens zurückverwiesen wurden, zu der Einschätzung gelangt, dass die damals von der Partei erstattete Selbstanzeige rechtlich nicht "wasserdicht" gewesen ist (was dabei alles beachtet werden muss, ist in der Affäre Hoeneß deutlich geworden).

Bemerkenswert, dass das Gericht dem energischen Vorgehen des Bundestagspräsidenten gefolgt ist. Nach Lage der Dinge hatte Norbert Lammert aber gar keine andere Möglichkeit, denn zu dreist waren die Vertuschungsversuche, die Möllemann mit willigen Helfern unternommen hat.

Im heraufziehenden Bundestagswahlkampf ist der lange Schatten Möllemanns für die FDP allerdings nicht nur unter finanziellen Aspekten überaus misslich. Gravierender könnte der Imageschaden kaum sein, mit dem die Partei jetzt ebenfalls rechnen muss.

(RP/gre)
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