Schwerpunkt Länderfinanzen Der käufliche Bundesrat

Die Länderkammer vertritt die Länderinteressen. Gegen ein Ende der Verschuldung in Europa kann sie nichts haben. Trotzdem musste der Bund für die Zustimmung zum Fiskalpakt tief in die Tasche greifen.

Berlin Wer sparen will, muss viel Geld ausgeben. Diese widersinnige Einschätzung war Angela Merkel schon sehr früh klar, als sie daran ging, die Zustimmung des Bundesrates zum Fiskalpakt zu gewinnen. Oder wäre "erkaufen" das passendere Wort? Wann immer der Bund die Länder braucht, loten diese aus, ob sie sich ihre Stimmabgabe nicht auch vergolden lassen können. Zumindest aber versilbern.

Dass das Schuldenmachen europaweit zurückgedrängt wird, dürfte auch im Interesse der Bundesländer sein. Und ihre Interessen sollen sie ja vertreten können, wenn der Bundesrat dem Fiskalpakt zustimmt. Doch damit sie leichten Herzens Ja sagen, musste Merkel erst noch Milliardenversprechen machen. Der Bund tut mehr für Bau und Betrieb von Kitas, für die soziale Grundsicherung, für Schwerbehinderte, für Verkehr und für günstigere Länderkredite.

Die Länder begründen ihre Forderung damit, dass sie Sachwalter der Städte und Gemeinden sind. Und damit Deutschland seine eigenen Sparvorgaben erfüllen kann, müssen auch die Haushalte der Kommunen gesunden. Das hängt also tatsächlich mit dem Fiskalpakt zusammen.

Doch Experten sind skeptisch: "Wenn die durch den Bund zugesagten Entlastungen bei den Ländern verbleiben, wird die Verschuldungsproblematik bei den Kommunen nicht gelöst", sagt Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, im Gespräch mit unserer Zeitung. Und er hat schon mehr als eine konkrete Ahnung. In Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Saarland ist entweder bereits das Land für die Schwerbehinderten-Eingliederungshilfe zuständig, oder aber die Kommunen bekommen sie vom Land bezahlt. Und so stehe "zu befürchten, dass dort nichts ankommt".

Ein anderes Beispiel: die Grundsicherung im Alter, deren Kosten der Bund bald vollständig übernehmen wird. Nach Einschätzung des Landkreistages geben die Länder ihre Entlastungen unterschiedlich — in Niedersachsen sogar nur zu 70 Prozent — an die Kommunen weiter. Prognostiziert wird, dass am Ende der Bund vier Milliarden zahlt, aber was landet davon tatsächlich bei den Kommunen? Von den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher wissen die Kommunen, wie schnell die Länder Versprechen abgeben, wenn es vom Bund Mittel zu holen gibt, und was davon wirklich bei ihnen ankommt. Auch hier sollten die Länder ihre Wohngeldentlastung an die Kommunen weitergeben. Das geschehe jedoch "nur unzureichend", berichtet Henneke. Rheinland-Pfalz leite hier gar nichts weiter.

Zweckentfremdung von Bundesmitteln hat Tradition. Immer wieder wiesen die Rechnungshöfe in ihren Prüfberichten darauf hin, dass Investitionsmittel für den Osten im Milliardenumfang nicht in Bauten gesteckt wurden, sondern in den Haushalten versickerten, dass Bundesmittel etwa für die Ganztagsschulbetreuung in den Neubau von Turnhallen mit Vereinssport flossen.

Und manchmal wird es auch ganz offensichtlich, dass es sich tatsächlich um "Stimmenkauf" handelt. Legendär ist beispielsweise, wie der Kanzler von Rot-Grün, Gerhard Schröder, seine Mehrheit für die 2000er Steuerreform bekam. Hinter dem Rücken der Unionsministerpräsidenten sagte der damalige Berliner CDU-Regierungschef Eberhard Diepgen die fehlenden Stimmen zu. Anschließend überwies der Bund zusätzliche Millionen nach Berlin: 75 Millionen für Sicherheit bei Staatsbesuchen, 45 für die Berliner Kultur und auch noch mal 20 für die Sanierung des Olympiastadions. Das ließ sich beim besten Willen nicht mehr mit der Steuerreform verknüpfen.

(RP/jh-)
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