Stichwort Der Generationenvertrag

Berlin (AP). Die Rente in Deutschland wird seit 1957 durch ein so genanntes Umlageverfahren finanziert, das auf den Prinzipien des Generationenvertrages beruht. Das bedeutet, dass, anders als bei einer gewöhnlichen Versicherung, bei der - staatlichen - Rentenversicherung Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar für die Leistungen der Rentner-Zeitgenossen aufkommen, also der Generation ihrer Eltern beziehungsweise Großeltern.

Dabei richtet sich die Höhe der Rente grundsätzlich nach dem Arbeitsverdienst des Versicherten und der Dauer der Versicherungsmitgliedschaft. Die Berechnung der allgemeinen Leistungshöhe basiert auf der Rentenformel. Dafür wird eine allgemeine Rentenbemessungsgrundlage ermittelt, die sich am durchschnittlichen Bruttolohn orientiert und jährlich festgelegt wird. Während normalerweise der Anstieg der Löhne als Größe für die Rentenapassung dient, war es in diesem Jahr die Inflationsrate.

Finanziert wird die Rentenversicherung aus Versicherten- und Arbeitgeberbeiträgen sowie mit einem Zuschuss des Bundes. Die Höhe der Beiträge ist bei Pflichtversicherten ein bestimmter Prozentsatz des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Derzeit beträgt der Satz 19,3 Prozent. Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Beiträge nach Maßgabe der vorgesehenen Beitragsklassen selbst bestimmen.

Pflichtversichert sind alle wirtschaftlich unselbstständigen Arbeitnehmer. Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen auch versicherungspflichtig sein. Im Einzelnen gibt es unter anderem die Handwerkerversicherung und die Altershilfe für Landwirte.

Für die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung zuständige Behörden sind unter anderem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse.

(RPO Archiv)
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