Urteil in letzter Instanz Demo-Verbot für Rechtsextreme bestätigt

Münster/Paderborn (rpo). Die Demonstration Rechtsextremer in Paderborn, die für Samstag geplant war, ist in letzter Instanz verboten worden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Freitagabend das Verbot.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und das Verwaltungsgericht in Minden gleichlautend entschieden. Dies teilte die Bielefelder Polizei am Samstag mit.

Die rechtsradikale "Initiative der weißen Art" hatte auf der früheren SS-Kult- und Terrorstätte Wewelsburg bei Paderborn unter dem Motto "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" aufmarschieren wollen. Nach einem Verbot durch den Bielefelder Polizeipräsidenten waren auch die Gerichte der Meinung, dass bei der geplanten Demonstration strafbare Handlungen zu erwarten gewesen seien und die öffentliche Sicherheit dadurch hätte gefährdet werden können.

In dem späteren Konzentrationslager waren mehr als 1200 Menschen ums Leben gekommen. Die bewusste Auswahl des symbolträchtigen Versammlungsortes und das die Opfer verhöhnende Motto hätten nur den Schluss zugelassen, dass strafbare Handlungen im Sinne der Nazi- Propaganda zu erwarten gewesen seien, hatte das OVG in Münster das Verbot begründet. Die Polizei Bielefeld hatte die Demo verboten, ein dagegen gerichteter Eilantrag der Veranstalter war bereits vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert.

Am Donnerstag hatte die Polizei Bielefeld eine ebenfalls für Samstag in Paderborn geplante rechtsextremistische Veranstaltung untersagt. Die Veranstaltung sei als Ersatzdemonstration für den Aufmarsch an der Wewelsburg geplant worden, begründete ein Sprecher.

(RPO Archiv)
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