Bericht zum "Großen Lauschangriff" kritisiert Datenschützer in Sorge

Hannover (dpa). Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben den ersten Bericht der Bundesregierung zum "Großen Lauschangriff" kritisiert.

Eine effektive parlamentarische Kontrolle werde so nicht gewährleistet, sagte der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burckhard Nedden am Montag in Hannover. Bewertende Aussagen über die mit akustischer Wohnraumüberwachung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte seien nicht möglich. Nedden ist Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten.

Aussagen über die Verhältnismäßigkeit der Abhörmaßnahmen seien nur möglich, wenn in dem jährliche Bericht die Zahl aller belauschten Personen genannt würde, erklärte Nedden. Dazu zählten nicht nur die Wohnungsinhaber und Beschuldigten, gegen die sich ein Strafverfahren richte, sondern auch deren Gesprächspartner. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten sollte der Bericht außerdem Angaben zu der Zahl der abgehörten Gespräche und zur Art der erfassten Räume enthalten. Das Papier sollte zudem um die Zahl der Verhaftungen, Anklagen und Verurteilungen ergänzt werden.

(RPO Archiv)
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