Das Recht auf Schutz

Zu oft passiert es: Gewaltvolle Handlungen an Kindern. Ein häufiger Tatort: die Familie. So auch zuletzt in Neuss, wo ein Elfjähriger von seinem Onkel körperlich misshandelt und schließlich getötet wurde. Es ist schlimm, dass Erwachsene das Vertrauen ihrer Schutzbefohlenen zerstören. Der Staat muss dafür sorgen, dass ein solches Verhalten bestraft wird und eine Wiederholung ausgeschlossen ist. Zumindest darauf sollten Kinder vertrauen können. Laut einer Studie der Hochschule Koblenz fehlen deutschen Jugendämtern dafür aber die Kapazitäten. Wer schützt also die Kleinen?

Immer wieder werden Kinder Opfer von Gewalt, häufig sogar in der eigenen Familie. So auch zuletzt in Neuss, wo ein Elfjähriger von seinem Onkel misshandelt und getötet wurde. Solche Exzesse sind zum Glück selten - schlimm ist es aber in jedem einzelnen Fall, wenn Erwachsene das Vertrauen ihrer Schutzbefohlenen zerstören. Wenn der Staat ein solches Verhalten schon nicht immer verhindern kann, dann muss er zumindest eine Wiederholung vermeiden. Laut einer Studie der Hochschule Koblenz fehlen deutschen Jugendämtern dafür aber die Kapazitäten. Wer schützt also die Kleinen?

Artikel sechs des Grundgesetzes definiert die Aufgabe: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, genauso Pflege und Erziehung der Kinder. Wenn aber nicht genug Personal vorhanden ist, muss dieser Missstand beendet werden. Das Ziel darf nicht zerredet werden, der Kampf gegen Kindesmisshandlungen muss an oberster Stelle stehen. Denn jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit - selbstverständlich auch Kinder. Dieses Recht steht nicht zur Disposition.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort