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Corona-Pandemie Spahn will Pflichttest für Reiserückkehrer rückgängig machen

Berlin/Düsseldorf · Die Labore sind überlastet. Viele Länder pochen wieder auf bundesweit einheitliche Regeln für private Feiern und Großveranstaltungen.

 Reiserückkehrer, vorwiegend aus Spanien, stehen Mitte August mit Mundschutz vor dem Corona-Testzentrum am Flughafen Stuttgart.

Reiserückkehrer, vorwiegend aus Spanien, stehen Mitte August mit Mundschutz vor dem Corona-Testzentrum am Flughafen Stuttgart.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Wegen Überlastung der Labore durch massenhafte Corona-Tests könnte der gerade erst eingeführte Pflichttest für Reiserückkehrer aus Risikogebieten schon bald wieder abgeschafft werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schlug seinen Amtskollegen der Länder am Montag vor, dass statt Tests direkt nach der Einreise künftig wieder eine Quarantänepflicht greifen soll. Es habe eine hohe Übereinstimmung gegeben, dass richtigerweise im Sommer die Tests für Reisende ausgeweitet worden seien, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach dem Gespräch. Man sei sich aber gleichzeitig einig, dass mit Ende der Rückreisewelle die Kapazitäten wieder stärker im Bereich Pflege und Krankenhäuser genutzt werden sollten, so Spahn.

Konkret geplant ist demnach, dass für diejenigen, die aus Risikogebieten einreisen, wieder ausschließlich die Quarantäneregelung gelten soll. Das heißt: Die Betroffenen müssen sich wie bisher beim Gesundheitsamt melden und sich in Quarantäne begeben. Diese soll im Unterschied zur jetzigen Regelung erst dann verlassen werden dürfen, wenn mit einem frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachten Test ein negatives Ergebnis vorgewiesen wird. Faktisch dürfte das die Dauer der Quarantäne für die betreffenden Reisenden verlängern. Ein Sprecher von Spahn sagte, es sei absehbar, dass das System dauerhaft an seine Grenzen stoße. „Klar ist auch, wenn wir wochenlang Volllast fahren in dem Bereich, werden wir Material- und Personalprobleme bekommen.“ Deshalb müsse man die Teststrategie entsprechend anpassen. Pro Woche werden dem Sprecher zufolge momentan rund 875 000 Corona-Tests gemacht. Die Labore hätten eine theoretische Kapazität von rund 1,2 Millionen.

Nach der Gesundheitsministerkonferenz unter derzeitiger Leitung der Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci befasst sich am Donnerstag die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Weiterentwicklung der Corona-Maßnahmen. Mehrere Ländervertreter mahnten die Einigung auf einheitliche Regeln an. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte eine einheitliche Obergrenze für die Teilnehmerzahl privater Feiern an. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) pochte auf bundesweit einheitliche Richtlinien bei Großveranstaltungen. Bei privaten Feiern könne differenziert werden, da die Bundesländer ganz unterschiedliche Neuinfektionen aufwiesen, aber „bei Großveranstaltungen geht es drüber und drunter“, sagte Dreyer im ARD-“Mittagsmagazin“. Sie wolle dabei zu einer „bundesweiten Linie“ kommen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola (SPD) sagte auf Anfrage unserer Redaktion: „Eine bundeseinheitliche Regelung für private Feiern wäre grundsätzlich wünschenswert, aber nur so lange sie nicht zu einer Aufweichung der im Vergleich eher strengeren Regeln in Niedersachsen führen würde. Große Partys mit vielen Gästen sind vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens derzeit einfach nicht angebracht und können schnell zum Problem werden.“

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wies im Deutschlandfunk grundsätzlich darauf hin, dass die Situation in den Bundesländern „sehr verschieden“ sei. In Ländern mit hohen Infektionszahlen müsse auch entschieden gehandelt werden. Es mache jedoch überhaupt keinen Sinn, einheitlich gegen den Erreger vorzugehen. Das Entscheidende sei, jetzt „nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“ und alles zu verallgemeinern. Das NRW-Gesundheitsministerium erklärte, hinsichtlich der Großveranstaltungen beobachte es die Infektionslage sehr genau. Aufgrund der zurzeit beobachtbaren Gefahrenquelle von Feiern werden Bund und Länder über die aktuelle Rechtslage für private Veranstaltungen und eine mögliche Anpassung gemeinsam beraten.

(jd/kd/maxi/dpa)
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