Stuttgart Wulff stellt Antrag auf Erstattung der Anwaltskosten

Stuttgart · Ex-Bundespräsident Christian Wulff will nach seinem Freispruch keine Klage auf Staatshaftung und Entschädigung vom Land Niedersachsen über seine Anwaltskosten hinaus einreichen. "Ich denke nicht an eine solche Klage", sagte er gestern Abend vor einem Podiumsgespräch der "Stuttgarter Nachrichten" mit ihm in Stuttgart. Es würden jedoch jetzt Anträge auf Erstattung der Verfahrens- und Anwaltskosten gestellt. Er gehe davon aus, dass die Kosten seiner Verteidigung angemessen anerkannt würden.

Christian Wulff stellt Antrag auf Erstattung der Anwaltskosten
Foto: dpa, dm fpt

Christian Wulff hatte dem "Spiegel" am Sonntag erklärt, dass er mit einer Klage auf Staatshaftung große Aussicht auf Erfolg haben würde: "Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen. Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen." Nach dem Grundgesetz kann jedermann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn ein Beamter ihm gegenüber seine Pflicht vorsätzlich verletzt hat.

Wulff war 2012 nach einer durch Medienberichte ausgelösten Affäre über die angebliche Annahme von Vorteilen als Bundespräsident zurückgetreten. Ein Korruptionsprozess in Hannover endete mit einem rechtsgültigen Freispruch für Wulff. Danach stand die Frage nach Erstattung der Kosten für seine Verteidigung im Raum, aber auch die, ob er mit einer Klage zusätzlich Entschädigung vom Land Niedersachsen fordern will.

Zur Debatte über die Verantwortung der Medien sagte Wulff gestern: "Ich rate davon ab, zu selbstgerecht zu sein."

(dpa)
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