Cell Broadcast Im Katastrophenfall kommen künftig Warnungen aufs Handy

Berlin · Behörden sollen allen Handynutzern, die sich in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Nachricht schicken können. Dafür hat der Bundesrat am Freitag gestimmt. In vielen Ländern gibt es dieses System bereits, um zum Beispiel vor Waldbränden zu warnen.

 In den USA gibt es Cell Broadcasting schon.

In den USA gibt es Cell Broadcasting schon.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

In einem möglichen Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig über Massennachrichten an alle Handys gewarnt werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag gut vier Monate nach der Hochwasserkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands einer Regierungsverordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.

Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu warnen.

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der Mobilfunkbetreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur definiert.

Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.

Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden. 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden. Das BBK setzt auf einen „Warn-Mix“, zu dem bisher Sirenen, Ansagen im Rundfunk, Warnungen per App und auf Ansagetafeln gehören. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt allerdings nicht beim Bund, sondern in den Ländern.

(jma/dpa)
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