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Berlin CDU brachte sich selbst um den entscheidenden Sitz

Berlin · Die schwarz-gelbe Koalition in Niedersachsen hat auch wegen der Tücken des neuen Wahlsystems eine Mehrheit verpasst. Die CDU gewann zwar ein Überhangmandat. Das fällige Ausgleichsmandat fiel jedoch an die SPD – und das machte am Ende den knappen rot-grünen Vorsprung aus. Die CDU dürfte jetzt bereuen, dass sie vor einigen Jahren im Alleingang das alte Verfahren geändert hat. Mit der alten Verteilung wäre nach Berechnungen von Wahlrechtsexperten der fällige Ausgleichssitz an die FDP gegangen; dann hätte Schwarz-Gelb eine Mehrheit gehabt.

In Niedersachsen wird noch die Sitzverteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren eingesetzt – wie sonst nur noch in Sachsen und im Saarland. Diese Methode begünstigt tendenziell die größeren Parteien. Zwischendurch hatte die FDP in Hannover gegen die CDU die Einführung des Bruchzahlverfahrens nach Hare/Niemeyer durchgesetzt, das anders als d'Hondt kleine Parteien nicht benachteiligt. Bei nächster Gelegenheit wurde von der CDU dann aber wieder das Verfahren nach d'Hondt durchgesetzt, weil sie sich davon Vorteile versprach – ein folgenschwerer Irrtum.

(dpa)
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