Bundeswehr als Freund und Helfer

Bei der Flutkatastrophe 1962 in Hamburg forderte der damalige Innensenator Helmut Schmidt Tausende Bundeswehr-Soldaten an und rettete so viele Menschenleben. Doch rechtlich war dieser Einsatz von Streitkräften im Innern nicht gedeckt, nur der Erfolg schützte Schmidt vor juristischer Verfolgung. Das ist heute erfreulicherweise anders. Und so konnten gestern Pioniere in Düsseldorf einrücken, um bei der Beseitigung der schweren Orkanschäden mit anzupacken. In Konkurrenz zu den Hilfsorganisationen stehen sie dabei nicht, sie ergänzen sie sinnvoll: Die Helfer der ersten Stunde sind inzwischen erschöpft, die Ehrenamtler müssen wieder zurück an ihren Arbeitsplatz. Da kommt die Verstärkung vom Militär gerade recht.

Umstritten ist diese Amtshilfe bei Katastrophen zum Glück nicht mehr, wohl aber mögliche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die Polizei, zum Beispiel zum Schutz vor Terrorismus oder Piraterie, was zu teilweise grotesken Diskussionen führt. Das Grundgesetz entstand 1949 unter dem Eindruck von Krieg und Diktatur. Heute ist klar: Ein Misstrauen gegenüber der Bundeswehr ist nicht angebracht. Sie dient, demokratiekonform, dem Schutz der Bürger - nicht nur nach dem Orkan in Düsseldorf.

(RP)
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