Berlin Bundestagswahl: NPD darf in Berlin nicht antreten

Berlin · Die NPD darf in Berlin nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss wies gestern eine Beschwerde der rechtsextremen Partei zurück und bestätigte eine Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 28. Juli, wie der Bundeswahlleiter in Wiesbaden mitteilte. Der Berliner Landeswahlausschuss hatte die NPD-Landesliste wegen nicht eingehaltener Fristen zurückgewiesen. Die Rechtsextremen hätten ihre eigene Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, bereits Mitte Februar vergangenen Jahres und damit einen Monat zu früh gewählt, hieß es zur Begründung.

Frühester Zeitpunkt wäre nach dem Wahlgesetz der 23. März 2016 gewesen. Die NPD wählte bereits am 19. Februar. Wegen der Formstrenge des Wahlrechts habe der Verstoß die Zurückweisung der gesamten Landesliste erforderlich gemacht.

(epd)
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