Keine Zweidrittelmehrheit für Grundgesetzänderung Bundestag lehnt Volksentscheide ab

Berlin (rpo). Volksentscheide wird es auch künftig in Deutschland nicht geben. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Union einen Koalitionsantrag zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz abgelehnt.

Die erforderliche Zweidrittelmehrheit (444 Stimmen) kam nicht zusammen. In namentlicher Abstimmung votierten 348 Abgeordnete für den Entwurf und 199 dagegen. Zwei Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

CDU und CSU haben am Freitag im Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes zur Einführung von Volksabstimmungen blockiert. SPD, Grüne, PDS und auch etliche Abgeordnete der FDP unterstützten dagegen einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition, der Volksabstimmungen und Bürgerentscheide über Gesetze künftig auch auf Bundesebene ermöglichen sollte.

Auch ein Antrag der FDP, lediglich Volksinitiativen grundgesetzlich zu verankern, wurde abgelehnt. Bisher sind Volksentscheide nur auf Landes- und Kommunalebene zulässig. Nach zehnmonatigen Verhandlungen hatte die rot-grüne Koalition erst im März ihren Gesetzentwurf für eine bundesweite Einführung vorgelegt.

Vorgesehen war ein dreistufiges Verfahren: Mit einer Volksinitiative unterstützen mindestens 400.000 Bürger die Einbringung einer Gesetzesvorlage ins Parlament. Wenn das beantragte Gesetz nicht innerhalb von acht Monaten zu Stande kommt, sind mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten (rund drei Millionen Bürger) für den nächsten Schritt nötig, das Volksbegehren. Wenn das Parlament des Gesetzentwurf noch immer nicht verabschiedet, findet ohne weiteren Antrag ein Volksentscheid statt.

Die Union hielt der rot-grünen Koalition vor, sie plane den "Einstieg in die Minderheitendemokratie". Der Rechtsexperte Rupert Scholz erklärte, nach Einführung von Plebisziten könnten neue Gesetze mit einer Mehrheit von zehn Prozent plus einer Stimme beschlossen werden, Verfassungsänderungen mit 26,6 Prozent. Diese Quoren waren für den Volksentscheid vorgesehen.

(RPO Archiv)
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