Berlin Bundestag erlaubt Beschneidung in Deutschland

Berlin · Die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen bleibt in Deutschland erlaubt. Nach monatelangen hitzigen Debatten beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach ein solcher Eingriff auch in Zukunft zulässig ist – vorausgesetzt, er wird "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt". Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff ausführen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Gesetz bedeute eine Rückkehr zur Normalität. Einige Abgeordnete beklagten dagegen einen Rückschlag für die Kinderrechte in Deutschland. Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines Minderjährigen als Körperverletzung eingestuft hatte.

(dpa)
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