Berlin Bundestag beschließt: Grapschen wird Straftat

Berlin · Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) leitet die Sitzungen des Parlaments häufig in heiterem Tonfall. Gestern allerdings stand sie gleich doppelt unter Druck. So hatten sich Parlamentarier darauf geeinigt, sich wegen des Spiels der deutschen Nationalmannschaft zu disziplinieren, damit alle rechtzeitig zum Fußballgucken kommen. Zugleich aber ließen etliche Abgeordnete bei der Debatte zum Sexualstrafrecht Disziplin vermissen, liefen durchs Plenum und unterhielten sich laut.

Dabei war das, was auf der Tagesordnung stand, aus Sicht der Vizepräsidentin zu wichtig, als dass man sein Desinteresse zur Schau tragen könnte: Der Bundestag beschloss die Reform des Sexualstrafrechts. Jahrelang hatten Frauengruppen - konservative wie linke - eine Verschärfung gefordert. Erst die Silvesternacht von Köln, in der reihenweise Frauen belästigt, begrapscht und bedrängt wurden, brachte den Stein ins Rollen. Erschrocken mussten die Politiker feststellen, dass den Tätern kaum beizukommen ist, weil Grapschen bislang kaum geahndet werden konnte. Nun wird es eine Straftat und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Bei Vergewaltigungen gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein" - eine Frau muss sich gegen Täter nicht körperlich gewehrt haben, damit diese als solche bestraft werden können. Ablehnung - verbal oder auch durch Weinen signalisiert - reicht.

Umstritten ist die Regelung, dass auch jene belangt werden können, die zu einer Gruppe gehörten, aus der heraus sexuelle Übergriffe vorgenommen wurden. Die Regelung wurde noch in dieser Woche dahin abgeschwächt, dass man die Tat billigend in Kauf genommen haben muss. Aus Sicht von Grünen und Linken ist die Koalition damit dennoch übers Ziel hinausgeschossen.

(qua)
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