Nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar Bundesregierung gegen Zwangskastration von Triebtätern

Hamburg (rpo). Die Bundesregierung hat die Zwangskastration von Triebtätern abgelehnt. Ein entsprechendes Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, stellte Justizministerin Brigitte Zypries klar.

Ein solch drastischer Eingriff gefährde die Menschenwürde und sei deshalb "mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren", meinte Zypries in der "Bild"-Zeitung.

Die SPD-Politikerin warnte zugleich vor falschen Erwartungen. Experten seien "einhellig der Meinung, dass eine Zwangskastration bei gefährlichen Sexualstraftätern den Aggressionstrieb sogar noch verstärken kann", zitierte das Blatt die Ministerin. Der Vorschlag der Zwangskastration war vom saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) in die Diskussion über den richtigen Umgang mit Triebtätern eingebracht worden.

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