Möglicherweise steigt Rentenbeitrag auf 19,9 Prozent Bundesrat will Notpaket Gesundheit und Rente vorläufig stoppen

Berlin (rpo). Das rot-grüne Gesundheitspaket kommt offenbar doch nicht so schnell zum Zuge, wie geplant war. Der Bundesrat will die Pläne vorläufig stoppen. Sollte das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten, muss der Rentenbeitrag auf 19,9 Prozent steigen.

Der Zeitplan für das rot-grüne Notprogramm für Gesundheit und Rente kommt ins Wanken. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat den Ländern am Montag mehrheitlich empfohlen, dazu am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Der Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetzespaket zwar nicht blockieren, aber verzögern.

Falls das Gesetz nicht rechtzeitig am 1. Januar 2003 in Kraft tritt, muss der Rentenbeitrag nach geltender Rechtslage von heute 19,1 auf 19,9 Prozent steigen. Mit dem Notprogramm will die Regierungskoalition dagegen den Anstieg des Rentenbeitrags auf 19,5 Prozent begrenzen. Dazu sollen die eisernen Rücklagen der Rentenkassen von 80 auf 50 Prozent einer Monatsausgabe abgeschmolzen werden. Auch sollen etwa 1,5 Millionen gut verdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber deutlich höhere Rentenbeiträge zahlen als bisher. Dafür soll die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge anfallen, von 4500 Euro (Ost: 3750) auf 5100 Euro (Ost: 4275) angehoben werden. Ohne diese Notmaßnahmen muss der Beitrag dagegen auf 19,9 Prozent steigen.

Parallel soll das Gesetzespaket auch den drohenden Anstieg der Krankenkassenbeiträge noch kurzfristig abschwächen. Dazu sollen die Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser auf dem Stand von 2002 eingefroren werden. Für die Krankenhäuser sind aber Öffnungsklauseln vorgesehen. Pharmafirmen, Arzneimittel-Großhändler und Apotheker sollen den Kassen Rabatte von insgesamt 1,37 Milliarden Euro gewähren.

Für Versicherte wird nach den Gesetzesplänen zudem der Wechsel zu einer privaten Kasse erschwert, damit mehr Gutverdiener bei den gesetzlichen Kassen bleiben. Das Sterbegeld soll um die Hälfte gekürzt werden. Dies soll die Kassen um 380 Millionen Euro entlasten. Das Gesetz ist in seinen Kernelementen nicht zustimmungspflichtig. Allerdings kann die Union im Bundesrat auch bei den so genannten Einspruchsgesetzen, denen die Länderkammer nicht zustimmen muss, den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundestag kann aber den Einspruch mit der Mehrheit der Mandate abweisen. Das Gesetz kann dann unverändert in Kraft treten.

(RPO Archiv)
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