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Nur noch das Grundgehalt einheitlich Bundesrat für Abstriche bei der Beamtenbesoldung

Berlin (rpo). Der Bundesrat will Abstriche bei der Beamtenbesoldung zulassen. Die Länderkammer stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Danach soll künftig nur noch das Grundgehalt bundeseinheitlich gezahlt werden. Über die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes könnten dann die Länder in eigener Verantwortung entscheiden.

Die 1,7 Millionen Beamten in Deutschland müssen sich auf Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld einstellen. Der Bundesrat billigte am Freitag mit großer Mehrheit einen Gesetzentwurf, der bei diesen Sonderzahlungen Abweichungen von der bundeseinheitlichen Bezahlung zulässt. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) signalisierte in seiner Regierungserklärung Bereitschaft, mit den Ländern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Scharfer Protest kam vom Beamtenbund.

Dem Antrag Bayerns, Berlins, des Saarlandes und Sachsens stimmten mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz alle Länder zu. Danach soll nur noch das Grundgehalt einheitlich gezahlt werden. Über die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes können die Länder selbst entscheiden. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren.

Schröder reagierte in seiner im Bundestag vorgetragenen Reformrede direkt auf den Vorstoß der zeitgleich tagenden Länder. "Der Bund ist bereit, auf die Vorschläge der Länder positiv einzugehen", sagte er. Auch aus dem Bereich der Beamten müsse es Solidarität geben.

Das Bundesrecht lässt bisher keine Abweichungen bei den Beamtengehältern und Pensionen zu. Jetzt sollen in die Gesetze Öffnungsklauseln eingefügt werden, wonach durch Landesrecht beim Urlaubsgeld und bei der jährlichen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt) Abweichungen möglich sind. Der Spielraum der Länder liegt dabei zwischen Null und Hundert, das heißt, sie könnten die Extraleistungen auch völlig streichen. Beim Weihnachtsgeld wäre auch eine Abweichung nach oben möglich. Diese Sonderzuwendung wurde 1993 eingefroren und hat sich danach mit jeder Besoldungserhöhung vermindert. Derzeit liegt sie bei 86,4 Prozent eines Monatsgehalts. Nach dem Entwurf könnten die Länder das Weihnachtsgeld auf das Monatsgehalt umlegen und es ruhegehaltsfähig machen.

Die Länder hatten sich erst in der Nacht zum Freitag auf einen Kompromiss verständigt. Das an einer extremen Haushaltsnotlage leidende Berlin hatte bereits im vergangenen Jahr Öffnungsklauseln zum Beamtenrecht vorgeschlagen. Der Vorstoß Berlins wurde vor Weihnachten zunächst von anderen Ländern gestoppt.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) begrüßte die Bundesratsentscheidung. "Es ist die Flexibilisierung, die wir dringend brauchen." Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué (FDP) sprach von einer "behutsamen Öffnung", die den Ländern Handlungsspielraum gibt. "Den brauchen wir in Mittel- und Ostdeutschland ganz dringend." Paqué forderte, die Flexibilisierung des Beamtenrechts auch auf den Tarifbereich für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes zu übertragen.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) verurteilte die Entscheidung des Bundesrates scharf. Mit dem Beschluss habe der Bundesrat eine faktische Öffnungsklausel geschaffen, die einem "negativen Besoldungswettbewerb Tür und Tor öffne", kritisierte DBB-Chef Erhard Geyer. Er befürchtet jetzt zwischen den Ländern "einen gnadenlosen Abwerbungskampf" um gute Beamte. Der soziale Unfrieden sei vorprogrammiert. Geyer nannte es ein Unding, dass künftig die bundesweit gleich gute Arbeit unterschiedlich bezahlt werden soll.

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